Essen. . Die Staatsanwältin hat im Prozess um die Gruppenvergewaltigungen im Ruhrgebiet am Dienstag mehrjährige Haftstrafen für die Angeklagten gefordert.

Gerade erst hatte Staatsanwältin Rebecca Henrich am Dienstag ihr Plädoyer über die Gruppenvergewaltigungen gehalten und mehrjährige Haftstrafen gefordert, da saß einer der fünf Angeklagten im Treppenhaus des Essener Landgerichtes. Tränen flossen über das Gesicht des Gelsenkircheners Nuri E. (20). Denn auch er, der vor der V. Jugendstrafkammer als erster ein Geständnis abgelegt hatte, soll für eine lange Zeit ins Gefängnis. Fünfeinhalb Jahre Jugendstrafe hatte die Anklägerin für ihn beantragt.

Das geforderte Strafmaß liegt aber deutlich unter den Anträgen für die aus Gelsenkirchen stammenden Mitangeklagten. Der Jüngste, ein 17-Jähriger, soll nach ihrer Einschätzung sieben Jahre und neun Monate in Haft. Ihm lastete sie an, dass er anders als die Komplizen Gewalt gegen die jungen Frauen eingesetzt habe. Sein Bruder Gianni H. (19) soll sieben Jahre in Haft, Dean Martin L. (19) sechs Jahre und drei Monate. Sechs Jahre hält sie bei Enrico F. (24) für die angemessene Strafe.

Die Anklage spricht von sieben Vergewaltigungen

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Sie warf den Angeklagten “perfides Verhalten” vor. Diese hätten sich über WhatsApp-Gruppen abgesprochen, um junge, ihnen bekannte Frauen in einen Hinterhalt, meist in Essener Waldgebiete, zu locken.

Der 17-Jährige hatte die Masche am Vormittag noch einmal erklärt, als er einen der Mitangeklagten belastete: “Der Dean Martin wusste genau, wie es geht. Er ist nicht das Unschuldslamm. Ich habe ihm damals erklärt, dass wir die Mädchen abholen, ihnen das Handy wegnehmen und in den Wald fahren.” Dort mussten die 16-Jährigen sich dem Druck der Angeklagten, die in unterschiedlicher Besetzung agierten, beugen. Die Anklage spricht von sieben Vergewaltigungen, zum Teil blieb es aber beim Versuch. Wegen des Aussageverhaltens der jungen Männer blieb den Mädchen die Aussage im Prozess nicht erspart. Das Gericht vernahm sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Nach Ansicht von Prozessbeteiligten sagten sie glaubwürdig und detailliert aus.

Drei der Angeklagten legten im Laufe des Prozesses Geständnisse ab

Im Laufe des seit dem Sommer laufenden Prozesses hatten insgesamt drei der Angeklagten aus Sicht des Gerichtes Geständnisse abgelegt. Mehr kam auch am Dienstag nicht. Dean Martin L. hatte zwar eines in Aussicht gestellt, hielt sich dann aber zurück: “Ich bin in mich gegangen, kann aber nichts hinzufügen. Ich werde nicht geständig sein, wo ich sehe, dass es nicht so ist, wie es behauptet wird.”

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In einigen Fällen hatte er sich zum Teil geständig eingelassen. Immerhin verpflichtete er sich, einem der weiblichen Opfer eine Anzahlung von 1000 Euro auf das Schmerzensgeld zu geben.

Auch Nuri E., der “Kronzeuge” will zahlen, jeweils 5000 Euro an zwei Opfer. Dies lediglich eine Anzahlung, sagt sein Verteidiger Marc Piel: “10.000 Euro stehen ihm aus Erspartem zur Verfügung. Mehr ist nicht da.”

Nachdem nachmittags die Opfer-Anwälte plädieren, hat die Kammer in der nächsten Woche am 13. und 15. November die Verteidiger eingeplant. Das Urteil soll am 26. November verkündet werden.