Essen. . Ein Essener steht nach dem Tod seines Vermieters vor Gericht. Richter zweifeln offenbar daran, dass der Mordvorwurf der Anklage zu beweisen ist.
- Roland P., der Vermieter Günther K. getötet undin einer Regentonne vergraben hatte,kann auf milderes Urteil hoffen
- Schwurgericht zweifelt aber offenbar daran, dass der Mordvorwurf der Anklage zu beweisen ist
- Richter gaben dem Angeklagten rechtlichen Hinweis, dass er auch wegen Totschlags verurteilt werden könnte
Roland P., der im Sommer 2016 seinen 75 Jahre alten Vermieter Günther K. getötet und im Garten in einer Regentonne vergraben hatte, kann auf ein milderes Urteil hoffen. Zwar stufte Psychiater Norbert Leygraf den 51-Jährigen als voll schuldfähig ein.
Das Essener Schwurgericht zweifelt aber offenbar daran, dass der Mordvorwurf der Anklage zu beweisen ist. Am Mittwoch gaben die Richter dem Angeklagten deshalb den rechtlichen Hinweis, dass er auch wegen Totschlags verurteilt werden könnte.
Rechtlicher Hinweis bindet die Kammer nicht
Und damit könnte der inhaftierte Altenpfleger ein Urteil im zweistelligen Bereich mit der Hoffnung auf vorzeitige Entlassung nach zwei Drittel der Strafe erwarten. Bei einer Verurteilung wegen Mordes müsste er dagegen zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen, bei der er frühestens nach 15 Jahren wieder in Freiheit käme. Allerdings bindet der rechtliche Hinweis die Kammer keineswegs.
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Ansonsten dürfte der elfte Verhandlungstag dem Angeklagten nicht so gut in Erinnerung bleiben. Psychiater Leygraf hatte ein negatives Bild gezeichnet, als er die Persönlichkeit des Angeklagten beschrieb.
Zuvor hatte Roland P. schon mal die Bestätigung für diese Charakterisierung geliefert, als er seinen Lebenslauf schilderte. Ob es um seine vielen abgebrochenen Berufsausbildungen, um seine gescheiterten Beziehungen zu Frauen, seine permanenten finanziellen Schwierigkeiten oder die angebliche Erbschaft von seinem nicht existenten Vater in Kanada ging: Für alles hatte Roland P. eine Entschuldigung, schob die Schuld auf andere Menschen oder Umstände.
Gutachter: Angeklagter sei nicht psychisch krank
Psychisch krank sei der Angeklagte keineswegs, hatte Leygraf festgestellt. Auch andere Kriterien für eine Schuldunfähigkeit seien auszuschließen. Auffällig sei lediglich die zum Teil dissozial geprägte Persönlichkeit von Roland P., die er mit “egozentrisch, betrügerisch, fehlender Leistungsbereitschaft” beschrieb. Auffällig sei auch, dass er nie Verantwortung für sein Handeln übernehmen wolle. Vorhanden sei aber die Fähigkeit, andere Menschen zunächst für sich einzunehmen.
In der Verhandlung, die am 16. Februar begonnen hatte, wirft Staatsanwältin Elke Hinterberg dem 51-Jährigen vor, seinen Vermieter am 8. Juni 2016 in dessen Haus im Ortsteil Stadtwald ermordet zu haben.
Roland P. habe den 75-Jährigen nach einem Streit wegen der ausstehenden Mietkaution zunächst mit einem Kupferrohr auf den Kopf geschlagen und danach erwürgt. Die Leiche soll er einige Tage im Keller liegen gelassen haben, bevor er sie eingewickelt in Plastikfolie im Garten des Hauses an der Lerchenstraße vergrub. Als Mordmerkmal nahm die Staatsanwältin ursprünglich Habgier an, weil der Angeklagte mit der EC-Karte des Opfers mehrere tausend Euro abgehoben hatte.
Staatsanwältin regte Einstellung des Verfahrens gegen die Frau an
Roland P. hatte zwar ebenfalls von einem Streit gesprochen. Er sei dann aber vom Vermieter angegriffen worden und habe sich zunächst gewehrt. Dabei sei er in Rage geraten und habe den 75-Jährigen kurz gewürgt.
Obwohl die Leiche mehrere Tage im Keller des Hauses gelegen haben muss und später im Garten vergraben wurde, hatte die Staatsanwältin keine Beweise gesehen, dass die 52 Jahre alte Ehefrau des Angeklagten an der Tötung beteiligt gewesen sein könnte. Sie wurde lediglich wegen der möglichen Beteiligung an den Geldabhebungen mit der EC-Karte angeklagt. Der Vorwurf lautet auf Geldwäsche. In diesem Punkt sieht Staatsanwältin Elke Hinterberg aber offenbar keine größere Schuld der Angeklagten. Sie regte deshalb am Mittwoch die Einstellung des Verfahrens gegen die Frau an.
Das Ende der Verhandlung gegen Roland P. steht kurz bevor. Andreas Labentz, Vorsitzender des Schwurgerichtes, plant für den kommenden Dienstag Plädoyers und Urteil, teilte er den Prozessbeteiligten mit.