Duisburg-Rheinhausen. Am Toeppersee im Duisburger Westen soll eine Anlage für die Trendsportart Fußballgolf entstehen. Jetzt gibt es neue Details zum Projekt.
Die Pläne für die Fußballgolf-Anlage, die auf dem Gelände des ehemaligen Freibads am Toeppersee in Rheinhausen entstehen soll, schreiten weiter voran. Wie berichtet, plant der private Investor „Soccerfun“ die Anlage auf einem rund 5,6 Hektar großen Bereich. Fußballgolf kombiniert die Sportarten Fußball und Golf, Spieler müssen hier einen Fußball mit möglichst wenigen Schussversuchen durch verschiedene Hindernisse in ein Bodenloch befördern. „Soccerfun“ betreibt bereits Anlagen in ganz Deutschland, unter anderem in Dortmund und Detmold.
Duisburg-Newsletter gratis abonnieren + Seiten für Duisburg: Blaulicht-Artikel + MSV + Stadtteile: Nord I Süd I West + Themenseiten: Wohnen & Immobilien I Gastronomie I Zoo]
Ende März hat die Stadt Duisburg den Beschluss zur Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes bekannt gemacht, die Firma Soccerfun hat das Planungsbüro „Enderweit + Partner“ aus Bielefeld mit der Erarbeitung beauftragt.
Fußballgolf-Anlage in Duisburg: Neuer Bebauungsplan ist Voraussetzung
In einem nächsten Schritt soll nun die Bezirksvertretung Rheinhausen die „Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung“ sowie die „Unterrichtung der Einwohnerinnen und Einwohner“ durchführen, heißt es in einer Beschlussvorlage, über welche die Bezirksvertretung in ihrer kommenden Sitzung abstimmt. Mit dem Bebauungsplan soll auf der anvisierten Fläche Planungsrecht für die Anlage geschaffen werden, „welche das bereits bestehende Angebot an Erholungs- und Freizeitfunktionen ergänzt“, steht in einem Vorentwurf zur Begründung des Bebauungsplans.
Aktuell ist das Gebiet noch Teil eines Areals, welches planungsrechtlich für öffentliche Bade- und Sporteinrichtungen sowie als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist. Das heißt: Der neue Bebauungsplan ist Voraussetzung, damit an dieser Stelle überhaupt eine Fußballgolf-Anlage gebaut werden kann.
Anlage für Trendsport am Toeppersee: Bäume sollen erhalten bleiben
In der Begründung zum Bebauungsplan heißt es, dass die private Anlage aus durchgrünten Freiflächen mit Rasen- und Wiesenflächen, Bäumen und Sträuchern bestehen soll. Hinzu kommen sogenannte Nebenanlagen, dazu zählen Sanitäranlagen, Gastronomie, eine Kasse sowie Gebäude, die dem Betrieb und der Unterhaltung dienen, etwa ein Bällehaus. Ein erster Entwurf zeigt zudem, dass auf dem Gebiet eine kleine Fläche als „Beach“, also Strand, ausgewiesen ist. Genauer Angaben hierzu gibt es nicht. Die komplette Anlage soll weiterhin durch einen Zaun eingegrenzt werden.
Der Zugang zur Anlage soll über den Parkplatz erfolgen, der über die Jäger- und Beekstraße erreichbar ist. „Für die Fußballanlage wird seitens des Betreibers an einem Öffnungstag für Besucher und Mitarbeiter von einem Bedarf von bis zu zirka 60 Pkw-Stellplätzen ausgegangen.“ Der exakte Bedarf müsse im weiteren Verlauf jedoch ermittelt werden.
Neuer Sportanlage in Duisburg: Gebiet ist hochwassergefährdet
Auch der Baumbestand innerhalb des Gebiets soll bei den weiteren Planungen genauer untersucht werden. Die bestehenden Bäume und Gehölze sollen „so weitreichend wie möglich“ erhalten bleiben, heißt es. „Es ist vorgesehen, dass die Bäume bei der Planung der Spielbahnen als Flächengliederungen und Randeinfassungen einzubinden und dauerhaft zu erhalten sind“. Die Bezirksregierung Düsseldorf stuft die Fläche, die zwischen dem Rumelner Bach und Toeppersee liegt, zudem als hochwassergefährdet ein. „Die möglichen Auswirkungen werden im weiteren Bauleitplanverfahren geprüft und berücksichtigt“.
>>> FUßBALLGOLF AM TOEPPERSEE – DAS SIND DIE NÄCHSTEN SCHRITTE
- Die Bezirksvertretung Rheinhausen entscheidet über die „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ bezüglich des Bebauungsplans „Fußballgolf am Toeppersee“ in ihrer kommenden Sitzung am Donnerstag, 11. Mai.
- „Im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung werden die Ziele und Inhalte des beigefügten städtebaulichen Entwurfes erläutert. Die Öffentlichkeit erhält anschließend Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung“, heißt es in der Beschlussvorlage.
- Die während der Beteiligung vorgebrachten Äußerungen sollen nach Prüfung und Auswertung der Bezirksvertretung, des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr, des Umweltausschusses sowie dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung vorgelegt.