Duisburg-Rheinhausen. Die Stadt Duisburg möchte sich das Vorkaufsrecht für bestimmte Grundstücke in Rheinhausen sichern. Um welche Flächen es sich handelt.

Die Stadt Duisburg könnte sich bald das Vorkaufsrecht für viele Grundstücke und Flächen im Bezirk Rheinhausen sichern. Für eine entsprechende Satzung soll der Rat der Stadt in seiner kommenden Sitzung grünes Licht geben. Hintergrund ist die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, welche im Rahmen des Stadtentwicklungsprojektes „Duisburg 2027“ vollzogen wurde.

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Der Regionalverband Ruhr hat ermittelt, wie viele Flächen im Verbreitungsgebiet den Bedarf an Wohnbauflächen bis 2034 decken müssen, 196 Hektar sind es insgesamt. Mit dem Vorkaufsrecht an Grundstücken in Rheinhausen möchte die Stadt einen Beitrag zur Deckung leisten.

Stadt Duisburg kann Verkäufe verhindern, die städtebauliche Entwicklung beeinträchtigen

Laut Beschlussvorlage sollen die ins Auge gefassten Flächen dabei nicht nur zur Deckung des Wohnbedarfs entwickelt werden, sondern sie umfassen auch Flächen für „ergänzende Infrastruktur“ sowie für „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, die in Zusammenhang mit der Entwicklung der Wohnbauflächen benötigt werden“.

Die frühere Zeche Fritz in Rumeln. Eins von insgesamt zehn Grundstücken, für das die Stadt Duisburg sich im Bezirk Rheinhausen ein Vorkaufsrecht sichern möchte.
Die frühere Zeche Fritz in Rumeln. Eins von insgesamt zehn Grundstücken, für das die Stadt Duisburg sich im Bezirk Rheinhausen ein Vorkaufsrecht sichern möchte. © FUNKE Foto Services | Erwin Pottgiesser

Was bedeutet das Vorkaufsrecht konkret? Die Satzung ermöglicht es der Stadt, bei Grundstücksverkäufen zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern und interessierten Dritten anstelle der Dritten die zum Verkauf angebotenen Grundstücke zu erwerben. Dadurch könnte die Stadt Verkäufe verhindern, welche die städtebauliche Entwicklung beeinträchtigen würden.

Für Duisburg entstehen zunächst keine direkten Kosten

Direkte Kosten entstehen durch die Satzung für die Stadt nicht. „Das Vorkaufsrecht wird nach Prüfung des Einzelfalles nur ausgeübt, wenn es sich um notwendigen Grunderwerb zur Sicherung der Realisierung der Planungen handelt und innerhalb der verfügbaren finanziellen Mittel abgewickelt werden kann“, heißt es dazu in der Vorlage.

Für folgende Flächen und Grundstücke im Bezirk Rheinhausen möchte die Stadt Duisburg sich ein Vorkaufsrecht per Satzung sichern (Eine detaillierte Beschreibung mit Angaben der Fluren und Flurstücke findet sich im Ratsinformationssystem der Stadt):

  • Bahnhof Trompet, Fläche zwischen Eisenbahngleisen und Güterstraße Ecke Trompeter Straße.
  • Baumschule, Fläche zwischen Van-Gogh-Straße, Neustraße und Römerstraße.
  • Burgfeld, Fläche zwischen der Straße Burgfeld und Asberger Straße.
  • Gustav-Mahler-Straße, Fläche an der Gustav-Mahler-Straße.
  • Kruppsee, Fläche neben der Dahlingschule, zwischen Dahlingstraße, Wilhelmstraße und Ackerstraße.
  • Oestrum/Eichenstraße, Fläche zwischen Eichenstraße, Burgfeld und Moerser Straße.
  • Potmannstraße/Kirchstraße/Dorfstraße, Fläche zwischen Potmannstraße, Feldstraße, Kirchfeldstraße und Dorfstraße.
  • Ritterstraße, Fläche zwischen Ritterstraße, Beekstraße und Trompeter Straße.
  • Toeppersee – Meerfeld/Jägerstraße, Fläche Zwischen der Straße Meerfeld, Jägerstraße, Schwanenweg und Buschstraße.
  • Waldfläche Hochfeldstraße, zwischen Hochfeldstraße, Leutfeldstraße und Aubruchsgraben.
  • Zeche Fitz, Fläche zwischen Düsseldorfer Straße, Nedleburg, Am Drevenbach, Karl-Matull-Platz, Geistfeld, Am Volkesberg, Zum Röltgenhof, Am Volkesberg, Potmannstraße, Rathausallee, Feldstraße und Bergwerksstraße.

>>> ANHÖRUNG IN DER BEZIRKSVERTRETUNG RHEINHAUSEN

  • Eine Anhörung zur Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Stadt an Grundstücken in Rheinhausen gibt es in der kommenden öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Rheinhausen. Sie startet am Donnerstag, 19. Januar, um 16 Uhr im Sitzungssaal des Bezirksrathauses (2. Etage), Körnerplatz 1.
  • Anschließend folgen Vorberatungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr (31. Januar), im Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Tourismus (2. Februar) sowie im Haupt- und Finanzausschuss (6. Februar)
  • Die Entscheidung fällt schließlich in der nächsten Sitzung des Stadtrates am 9. Februar.