Duisburg. Erst zahlte die Mieterin Heike L. in Bergheim monatelang nicht, dann verschwand sie Knall auf Fall. Nun sitzt der Vermieter Heinrich Franze auf Kosten in Höhe von rund 25.000 Euro. Fachanwalt Michael Wolf erklärt Vermietern, worauf sie achten müssen, um nicht auf Mietpreller hereinzufallen.

Auf dem Boden liegen Kleingeld und nahezu ungetragene Turnschuhe. In der Küche steht fein gestapelt das gespülte Geschirr, die Schränke sind gefüllt, an den Wänden hängen bunte Bilder, die offenbar die Kinder gemalt haben. Es scheint, als wäre die Familie L. nur kurz zum Einkaufen gegangen. Doch weit gefehlt, Heike L. und ihre Kinder haben die Wohnung Knall auf Fall verlassen. Und zum Ärger des Vermieters neben den durchaus brauchbaren Gegenständen auch jede Menge Müll und Dreck sowie zwei ramponierte Bäder zurückgelassen.

„Es ist kaum zu glauben, wie kann man eine Wohnung so hinterlassen?“, ärgert sich Heinrich Franze. Der Architekt im Ruhestand hatte das Mehrfamilienhaus an der Bergheimer Hugostraße im Jahre 1970 gebaut. Bevor er die rund 110 Quadratmeter große Wohnung an Heike L. vor gut fünf Jahren vermietet hatte, nutzte er diese über viele Jahre als Büro.

Jahrelang gab es keinerlei Probleme mit Heike L.

Jahrelang habe es mit der alleinerziehenden dreifachen Mutter keine Probleme gegeben, „die Miete kam pünktlich, zeitweilig auch vom Amt.“ Als die Zahlungen dann über fünf Monate ausblieben, reagierte Franze. Und leitete rechtliche Schritte ein: fristlose Kündigung, Gerichtsvollzieher, schließlich Übergabetermin der Wohnung, zu dem L. nicht erschien. Danach tauschte Franze die Schlösser aus. Die Kosten inklusive Mietausfall, Renovierung der Wohnung, Entrümpelung, Anwaltskosten und Leerstand, bis der nächste Mieter einziehen kann, beziffert er auf rund 25.000 Euro.

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„Wir sprechen in einem solchen Fall nicht vom klassischen Mietnomadentum“, sagt Michael Wolf. Laut des Fachanwaltes für Mietrecht und Präsidenten des Vereins Vermieter, habe die Bergheimer Mieterin über Jahre bezahlt: „Mietnomaden zahlen nicht einmal die Kaution.“ Vor einigen Jahren sei die Masche: Einziehen, nicht zahlen und abwarten, bis die Räumungsklage kommt, sehr viel mehr verbreitet gewesen. Michael Wolf: „Die Zahl der Fälle ist rückläufig, offenbar sind viele Mietnomaden inzwischen bekannt.“

Vermieter müssen wachsam bleiben

Dass die Zahl der Nomaden sinkt, tröstet Heinrich Franze nur bedingt. „Ein Teil des Mobiliars ist immerhin noch brauchbar, wird demnächst zwangsversteigert. So bekomme ich noch einen geringen Teil des Schadens ersetzt. Den Müll lasse ich, wenn der Fall abgeschlossen ist, von einem Unternehmen abholen.“

Fachanwalt Wolf nimmt Vermieter in die Pflicht. „Sie müssen wachsam sein, dürfen es nicht einfach so laufen lassen, wenn keine Miete mehr kommt. Wenn das der Fall ist, müssen sie schnell reagieren, damit die Kosten nicht ausufern.“ Sobald die zweite Miete in Folge bis zum fünften Werktag des Monats ausbleibe, könne der Vermieter fristlos kündigen. „Das setzt Mieter unter Druck, so mancher Fall nimmt dann doch ein gutes Ende.“

Heike L. ist weiterhin nicht erreichbar

Diverse Änderungen im Mietrecht würden im Fall der Fälle eine Räumungsklage zwar beschleunigen, vier bis sechs Monate würden in der Regel aber vergehen, bis wieder Miete fließe. „Dass dabei eine ganze Jahresmiete an Kosten draufgeht, ist aber auch keine Seltenheit. Ich rate daher, schnell zu reagieren, wenn der Mieter nicht zahlt. Man kann ja parallel das Gespräch suchen, sollte aber auch juristisch tätig werden“, erklärt Michael Wolf.

Heinrich Franze wird sich seinen nächsten potenziellen Mieter sicher sehr genau ansehen, bevor er die Wohnung wieder vermietet, um nicht noch einmal einen solchen Schaden zu nehmen. Und Heike L.? Weder Heinrich Franze noch die Redaktion haben die 45-Jährige über ihr Handy erreicht. Sie soll jetzt in einer Wohnung in der Nähe des Hochemmericher Marktes wohnen. Ein entsprechendes Klingelschild ist vorhanden. Ob L. regelmäßig ihre Miete bezahlt, weiß wohl nur ihr Vermieter.