In einer Studie aus dem Jahr 2010 der Universität Bielefeld, aus der unter anderem der Verein Haus&Grund Grafschaft Moers zitiert, belief sich der Schaden bei 90 Prozent der von der Uni befragten Mietnomadenopfer auf bis zu 20 000 Euro. Ein Prozent der Befragen hatte sogar einen Schaden von mehr als 50.000 Euro zu beklagen.

Weitere Ergebnisse der laut Angabe der Universität nicht repräsentativen Umfrage: In 75 Prozent der Fälle wurde eine Räumungsklage erhoben. In 68 Prozent der Fälle wurde eine Räumungsklage binnen drei Monaten nach der Kündigung eingereicht. Nur in einem Drittel der Fälle kam es zu einem Räumungsverfahren, das lediglich bis zu zwei Monaten dauerte. In 28 Prozent der Fälle dauerte allein das Räumungsverfahren sieben bis 24 Monate.