Duisburg-Wanheim. . Ursula Fußbahn und Gatte Adolf (beide 78) fürchten um ihre Gesundheit. Weil auf dem Balkon in der Wohnung unter ihnen geraucht wird, können sie ihren Balkon kaum nutzen. Ein Arzt attestierte bereits die Gesundheitsgefahr. Die Vermieterin will die Qualmerei nicht verbieten – selbst wenn sie dürfte.

Ursula Fußbahn sitzt im Sessel an der Balkontür. Sie atmet durch. „Meine Nachbarn sind nicht da“, sagt die 78-Jährige. Da könne sie die Türen mal kurz zum Lüften öffnen. Ganz anders ist das, wenn die Mitmieter zum Rauchen auf den Balkon treten. Dann schrillen bei Familie Fußbahn die Alarmglocken. Alles rein! Tür zu! Fenster dicht! „Unser Leben ist die Hölle“, sagt Ursula Fußbahn. „Wir können in unserer eigenen Wohnung nicht mehr so leben, wie wir wollen.“

Seit 17 Jahren leben die Fußbahns schon in dem Mietshaus an der Angertaler Straße. Ursula und Adolf haben in den vergangenen Jahren so ziemlich alle Krankheiten bekommen, die man bekommen kann. Ursula Fußbahn zählt mehrere Krebsarten, einen Schlaganfall, Geschwüre und massive Lungenprobleme auf. Ein Arzt bescheinigt der 78-Jährigen, dass sie sich keinem Zigarettenrauch aussetzen darf. „Das passive Mitrauchen ist für die Gesundheit äußerst schädlich“, attestiert Mediziner Ernst Otto Reis.

Vermieterin will vermitteln

Dem Rauch zu entkommen, scheint aber zumindest bei geöffnetem Fenster wirklich unmöglich. Die Balkone liegen direkt übereinander. Alles was unten aufsteigt, zieht direkt bei den Fußbahns in die Wohnung. „Das ist ein Eingriff in unser Leben“, sagt Ursula Fußbahn, die ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit in Frage gestellt sieht.

Auf einen von den Nachbarn angebotenen Kompromiss (stundenweise Nutzung der Balkone im Wechsel) habe sie sich nicht einlassen wollen. „Ich zahle Miete für die ganze Wohnung“, sagt Ursula Fußbahn, die auch nicht umziehen will. „Das schaffen wir nicht mehr.“

Vermieterin will Mietern das Rauchen nicht verbieten

Die Vermieterin, die namentlich nicht genannt werden will, bietet an, noch einmal ein gemeinsames Gespräch zu führen. Große Aussicht auf Erfolg sehe sie aber nicht. Den rauchenden Mietern wolle sie das Qualmen ja auch nicht verbieten. „Ein gewisses Recht auf Freiheit muss ich meinen Mietern zugestehen.“ Eine Mietminderung lehne sie ab. Rechtlich habe das ja auch wenig Aussicht auf Erfolg.

Gerichte sahen das zuletzt etwas anders. Stark rauchende Nachbarn mindern die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung, entschied beispielsweise das Landgericht Hamburg und sprach Nichtrauchern eine Mietminderung von 5 Prozent zu. Der Vermieter blieb auf dem Verlust sitzen. Denn auf der anderen Seite war es bislang immer so, dass Vermieter sich das Geld nicht von dem Raucher wiederholen konnten. Ob Vermieter Mietern das Rauchen ganz verbieten dürfen, entscheidet gerade das Amtsgericht Düsseldorf.

Mit einer Mietminderung alleine wären die Fußbahns nicht zufrieden. Ursula Fußbahn nennt die für sie einzige Lösung: „Dass die nicht mehr auf dem Balkon rauchen.“