Duisburg-Mündelheim. Das Duisburger Amtsgericht hat zwei Duisburger Mietnomaden vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen. Die beiden Männer hatten für ihre Wohnung an der Uerdinger Straße in Mündelheim nur anfangs die Miete bezahlt. Einer der Männer ist bereits vorbestraft.

Außer Spesen nix gewesen, das ist jetzt die Bilanz der juristischen Aufarbeitung des Falls zweier Mietnomaden, die der Gerichtsvollzieher im April 2012 aus einer Wohnung an der Uerdinger Straße vor die Türe setzte. Zwei Männer, inzwischen miteinander verheiratet, hatten sich dort eingemietet, aber nur anfangs Miete gezahlt. Der Jüngere (22) stand am Dienstag wegen Betrugs vor dem Amtsgericht und wurde freigesprochen. Gegen den Älteren (48) wurde das Verfahren eingestellt, weil es bei der Fülle seiner kriminellen Machenschaften nicht mehr ins Gewicht fiel.

Nachdem der 22-jährige Krankenpfleger sich früher bei Gericht krankgemeldet hatte, ließ ihn die Richterin diesmal durch die Polizei vorführen. Aber sie musste ihn am Ende freisprechen, denn in den ersten vier Monaten des Mietverhältnisses, bis Mai 2011, war Miete gezahlt worden. Danach aber war der Jüngere nach Bottrop verzogen.

Für die Mietprellerei muss Mietnomade nicht mehr büßen

Auch der Ältere wird für die Mietprellerei (Gesamtschaden ca. 10.000 Euro) nicht mehr büßen müssen. Die Geschädigten erfuhren bei Gericht, dass das entsprechende Verfahren eingestellt ist. Der Ex-Mieter verbüßt bereits eine elfmonatige Haftstrafe wegen sechs anderer Betrügereien. Er hatte, 2006 aus der Haft entlassen, 2008 in Duisburg eine Event-Agentur gegründet. Für rund 44.000 Euro hatte er Computer, Büromöbel und einen Internet-Auftritt bestellt, jedoch nicht bezahlt. Die Richter stellten später fest, dass er nicht einen einzigen erfolgreichen Geschäftsabschluss verzeichnete. Die Firma ging dann auch in Insolvenz. Zwei frühere Miet-Prellereien in Baerl waren gar nicht verfolgt worden.

Das Vorstrafenregister des Älteren umfasst bis 2008 alleine 22 Urteile, zuletzt wegen Betrugs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die kriminelle Karriere des Mannes hatte 1984 mit einer Jugendstrafe von 14 Monaten wegen Diebstahls begonnen.