Duisburg-Rheinhausen. . Zwei Kunden des Edeka-Marktes in Duisburg-Rheinhausen verweigerten Taschenkontrollen und erhielten daraufhin Hausverbot. Einer ging mit einem Anwalt dagegen vor. Ulrich Scharfenorth erstattete sogar Anzeige wegen Nötigung. „Absolute Ausnahme“, sagt Edeka-Chef Oliver Czaikowski.
Es gibt wieder Ärger mit Taschenkontrollen in einem Rheinhauser Supermarkt. Auch Michael Laskowski darf inzwischen nicht mehr überall dort einkaufen, wo er möchte, den Edeka-Markt im Hochemmericher Einkaufszentrum (EKZ) darf er nicht länger betreten – dagegen ging er nun mit einem Anwalt vor. Ein weiterer Kunde, Ulrich Scharfenorth, erstattete sogar Anzeige gegen Edeka-Mitarbeiter, die seine Tasche durchsuchten.
Aber der Reihe nach: Bereits im vergangenen Sommer verweigerte Laskowski an der Edeka-Kasse, dass die Kassiererin seine Tasche durchsuchte. Er hatte nichts gekauft und sollte den Supermarkt nicht unkontrolliert verlassen. „Das darf nur die Polizei“, sagt er jetzt der Redaktion. Das habe er der Dame auch mitgeteilt und auf seine Persönlichkeitsrechte verwiesen. Ein Vorgesetzer kam dazu, verließ mit Laskowski den Kassenbereich, man wolle die Polizei rufen. Dies habe, schildert der Rheinhauser, Edeka jedoch zu lange gedauert und er bekam ein zweijähriges Hausverbot.
Ganz anders stellt Edeka den Vorfall dar und kann diverse Zeugen benennen: Als der Kunde der freundlichen Aufforderung, die Tasche zu öffnen, nicht nachgekommen sei, habe ihn die Kassierin darüber aufgeklärt, dass man in dem Fall die Polizei hinzuziehe. Sofort soll Laskowski „übermäßig laut“ geworden sein. Während man auf die Polizei wartete, sei er immer lauter geworden und habe die Edeka-Mitarbeiter beleidigt. Deshalb erhielt er das Hausverbot.
Kunde erstattete Strafanzeige
Ungewöhnlicher noch ist der Fall von Ulrich Scharfenorth. Auch er hatte seine Taschen, die von einem anderen Einkauf gefüllt waren, an der Kasse nicht vorzeigen wollen und verwies darauf, dass nur die Polizei ihn kontrollieren dürfe. Auch mit ihm warteten Edeka-Mitarbeiter gemeinsam auf die Beamten. Als Scharfenorth die Wartezeit damals zu lange dauerte, fügte er sich letztlich und bekam gesagt, beim nächsten Mal möge er seine Sachen in einem der Schließfächer deponieren. Am nächsten Tag stellte er Strafanzeige bei der Polizei.
„Das war Psychoterror!“, sagt Scharfenorth heute, rund anderthalb Jahre nach dem Vorfall. Man habe ihn damals wie einen Verbrecher ins Büro abgeführt, dadurch habe sich der Bundesbeamte im höheren Dienst sehr beleidigt gefühlt. „Ich kann jetzt halbwegs nachvollziehen, wie man sich fühlt, wenn man vergewaltigt wird.“ Daher boykottiere er Edeka seither.
"Hausverbote sind die absolute Ausnahme"
Die Strafanzeige wegen Nötigung und Beleidigung ist inzwischen eingestellt. Auch Laskoswkis Bemühungen, das Hausverbot aufheben zu lassen, liegen auf Anraten seines Anwalts auf Eis. „Ich alleine gegen Edeka, ohne Zeugen, die meine Version bestätigen, da kann ich nicht gewinnen.“
Oliver Czaikowski, dem Betreiber beider Edeka-Märkte in Hochemmerich (EKZ und Marktforum), sind beide Vorfälle bekannt. „Hausverbote sind bei uns die absolute Ausnahme.“ Sie seien keineswegs die Standardreaktion auf eine verweigerte Taschenkontrolle. „Kommt ein Kunde der freundlichen Bitte nicht nach, darf er gehen, wird aber darauf hingewiesen, beim nächsten Mal die Schließfächer zu nutzen.“ Dass seine Kassiererinnen danach fragen, gehöre zu deren Sorgfaltspflicht, insbesondere wenn die Kunden den Supermarkt mit vollen Einkaufstaschen verlassen wollen. Anders als in der Textilbranche habe man ja keine elektronischen Diebstahlsicherungen an den Waren.
Wer pöbelt, bekommt Hausverbot
Verständnis habe Czaikowski zwar dafür, wenn ein Kunde bei einem Konflikt an der Kasse schon mal „emotional und laut“ wird, doch bei „persönlichen Beleidigungen“ oder „übelsten Beschimpfungen“ sei eine Grenze überschritten und ein Hausverbot gerechtfertigt. „Meine Leute müssen sich nicht anschreien und beschimpfen lassen.“ Sprechen sie in solchen Fällen ein Hausverbot aus, um den Streit zu beenden, „dann stärke ich ihnen natürlich den Rücken“.