Duisburg-Rheinhausen. . Ute Korte wollte sich beim Einkauf an der Kasse eines Rheinhauser Supermarkts nicht in ihre Stofftasche schauen lassen. Deshalb hat sie Hausverbot bekommen. Dabei ist laut Verbracherzentrale eine Taschenkontrolle ohne konkreten Verdacht ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Wenn Ute Korte demnächst einen bestimmten Supermarkt in Rheinhausen betritt, könnte sie von der Polizei abgeführt werden. Denn die 50-jährige Hochfelderin hat dort Hausverbot bekommen – alles nur, sagt sie, weil sie sich nicht behandeln lassen wollte wie eine Verbrecherin.
Aber von Anfang an: Als Korte einem Rheinhauser Supermarkt (der Name ist der Redaktion bekannt) Orangenblütensaft kaufen wollte, betrat sie den Laden mit einer prall gefüllten Stofftasche. Eine Verkäuferin sagte ihr, dass sie den Saft derzeit nicht führen würden, also verließ Korte den Markt wieder. An der Kasse schob sie sich an wartenden Leuten vorbei, bis eine Kassiererin sie aufhielt, um ihre Tasche zu kontrollieren. Doch Korte weigerte sich beharrlich.
Eingriff ins Persönlichkeitsrecht
„Es ist eine Frechheit. Ich habe nichts geklaut und mich dessen auch nicht verdächtig verhalten“, sagt sie der Redaktion. Der Supermarkt sei videoüberwacht und habe bestimmt auch Detektive. „Ohne begründeten Verdacht haben die kein Recht, in meine Tasche zu sehen. Und dass ich unschuldig bin, beweisen die Überwachungsvideos.“
Die Verbraucherzentrale NRW stimmt ihr zu: „Ein Blick in die Tasche, ohne dass ein konkreter Verdacht eines Diebstahls vorliegt, ist ein unzulässiger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“, sagt eine Sprecherin. Wird man aufgefordert, die Tasche zu öffnen, solle man auf das Verbot hinweisen. Ist das Personal uneinsichtig, rät die Verbraucherzentrale, solle man sich fügen und sich anschließend bei der Geschäftsführung beschweren.
Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt
Die Hochfelderin hingegen blieb stur, so dass ihr letztlich der Marktleiter ein Hausverbot erteilte. „Ich bin es leid, dass Kunden mit Taschen unter Generalverdacht gestellt werden“, ärgert sie sich.
Ladendiebstahl ist allerdings kein Kavaliersdelikt und Ärger an der Kasse kann schnell eine Angelegenheit für die Polizei werden. „Wenn wir angerufen werden, wird von einem Ladendiebstahl ausgegangen“, sagt Polizeisprecher Ramon van der Maat. „Viele Leute mit reinem Gewissen lassen sich schließlich in die Tasche gucken.“ Dass Täter bis zur Durchsuchung durch die Beamten beteuern, unschuldig zu sein, sei zudem nicht selten.
Kundin will sich bei nächster Kontrolle erneut nicht fügen
Sofern ein Kunde aber zu Unrecht vom Personal festgehalten wird, ist dies ebenfalls ein Fall für die Polizei, dann kann nämlich Strafanzeige gestellt werden. „Wir werden lieber einmal zu viel gerufen, als einmal zu wenig.“ Nur habe Ladendiebstahl nicht die höchste Priorität, so dass es durchaus eine Viertelstunde dauern könnte, bis Polizisten vorbeikämen.
Mit einem Hausverbot ist eine verweigerte Kontrolle an der Kasse also oft schneller geregelt, als mit dem Einschalten der Polizei. Diese Maßnahme findet die Verbraucherzentrale übrigens übertrieben, sie solle man nur bei überführten Ladendieben anwenden.
Ute Korte ist das einerlei, auch der nächsten Kontrolle will sie sich nicht fügen, „heute sind wir doch alle schon doppelt und dreifach überwacht“. Irgendwo müsse Schluss sein und für Korte ist die Ladenkasse dafür genau der richtige Ort.