Eine ungewöhnliche Kombination steckte ein Ladendieb am 29. Mai 2012 in einem Supermarkt in Meiderich in seinen Rucksack: ein Paket Zucker und eine Flasche Kräuterlikör. Die Beute für nicht einmal zehn Euro war es in den Augen des 40-Jährigen offenbar wert, einen Ladendetektiv, der ihn erwischte, auch noch anzugreifen. Vor dem Amtsgericht bekam der Wiederholungstäter gestern die Quittung.
„Ich hatte nicht genug Geld dabei“, lautete die originelle Begründung des 40-Jährigen für seine Tat. Deshalb habe er einen Teil des Einkaufs ordnungsgemäß in den Einkaufswagen gelegt und an der Kasse bezahlt. Warum er ausgerechnet Zucker und Schnaps in den Rucksack steckte, wusste der Angeklagte nicht mehr zu erklären. Allerdings war er sich ganz sicher, nicht geschlagen zu haben. „Ich wollte doch nur abhauen. Aber da bin ich direkt dem zweiten Ladendetektiv in die Arme gelaufen.“ Den Rucksack mit der Beute habe er im Einkaufswagen liegen lassen.
Der 58-jährige Zeuge hatte nur noch wenig konkrete Erinnerung an den Fall. „Den Rucksack hatte er auf dem Rücken, sonst hätte er doch nicht abhauen müssen“, schlussfolgerte er. Und es war auch nicht mehr so ganz klar, ob der Dieb ihn nun gestoßen oder geschlagen hatte.
Die Juristen waren sich einig, dass der angeklagte räuberische Diebstahl nicht beweisbar war. Dazu hätte nämlich erwiesen sein müssen, dass der Angeklagte Gewalt anwandte, um sich im Besitz der Beute zu halten. Da aber nicht einmal klar war, wo die Beute überhaupt blieb, löste sich der Straftatbestand – wie meistens beim Paragrafen 252 des Strafgesetzbuches – in Luft auf.
Übrig blieb ein einfacher Diebstahl und eine Körperverletzung: Dafür sprach das Schöffengericht am Ende eine Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je zehn Euro) aus.