Duisburg-Rheinhausen. Die Erweiterung des Bodenschutzgebiets Duisburg auf Teile von Rheinhausen hat viele Gärtner verunsichert. Die wichtigsten Fragen im Überblick.

Die gute Nachricht erfolgte nach nur wenigen Minuten. Aufatmen im sehr gut gefüllten Vereinsheim des Kleingartenvereins „StadtMitte e.V. Rheinhausen“. Als bekannt wurde, dass die Stadt Duisburg ihr Bodenschutzgebiet auf Teile von Rheinhausen erweitern möchte (wir berichteten), besorgte das viele Kleingärtner hier. Der Grund: Ihre Gärten befinden sich genau in der angegebenen Fläche, in der Schwermetalle wie Blei und Cadmium in der Erde schlummern. Das Bodenschutzgebiet gibt vor, dass Betroffene in diesem Bereich Obst und Gemüse nur noch auf zehn Quadratmeter anpflanzen dürfen.

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„Die Kleingartenanlage StadtMitte ist aber nicht betroffen“, sagt Christof Ibels von der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt. Auf Einladung des SPD-Ortsvereins Rheinhausen-Mitte nahm er sich am Montagabend die Zeit, um das Bodenschutzgebiet Duisburg zu erklären – und offene Fragen zu beantworten. Das sind die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Woher stammt die Belastung im Boden in Rheinhausen?

„Die Ursache liegt am Staub“, erklärt Ibels. Die Stadt Duisburg sei als Industriestadt im besonderen Maße von Bodenbelastungen betroffen. Sie kämen nicht nur auf den ehemaligen Industriegeländen vor, sondern auch auf vielen Grundstücken, etwa in Hausgärten und Kinderspielplätzen. Im Wesentlichen sei die Belastung über Staub aus Industrieabgasen entstanden.

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Was hat die Stadt Duisburg wegen der Belastung bisher getan?

In den vergangenen Jahren hat die Stadt die Verbreitung der Bodenbelastungen im Stadtgebiet systematisch untersucht und eine entsprechende Karte erstellt. Anschließend wurde geprüft, in welchen Bereichen die Bodenbelastung so hoch ist, dass entweder Sanierungs- oder Beschränkungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. In Rheinhausen, das zum „Teilgebiet 2“ gehört, greift die Regel über den reduzierten Anbau von Obst und Gemüse auf maximal zehn Quadratmeter pro Garten, ausgenommen sind Baum- und Strauchobst.

Wie lange gilt das Bodenschutzgebiet?

„Die Verordnung ist zunächst auf 15 Jahre begrenzt“, erklärt Christof Ibels. Dieser Vorgang sei sinnvoll, da die „toxikologische Beurteilung sich ändern kann.“

Ist jeder Garten innerhalb der ausgewiesenen Fläche in Rheinhausen betroffen?

„Nein“, erklärt Christof Ibels. So habe das Bodenschutzgebiet für die Kleingärten, die über den Kleingartenverband organisiert sind, keine Konsequenzen. Hier hat die Stadt bereits Maßnahmen ergriffen, sodass eine Beschränkung des Anbaus nicht erforderlich ist. Die Kleingartenvereine sind somit von den Regelungen des Bodenschutzgebiets befreit und in das sogenannte „Weißkataster“ überführt.

Ich möchte meinen Garten überprüfen lassen. Wie kann die Stadt Duisburg mir da helfen?

„Die Stadt bietet nicht jedem Bürger eine Untersuchung an“, sagt der Experte. Dies wäre als Behörde rein logistisch nicht zu stemmen. Aber: Die Untere Bodenschutzbehörde kann an Gutachter vermitteln, um den eigenen Garten beproben zu lassen. Sollte sich herausstellen, dass Einschränkungen nicht notwendig sind, kann der Garten von den Regelungen des Bodenschutzgebietes befreit werden. „Mit rund 400 Euro kann man für einen Gutachter rechnen“, sagt Ibels.

Die Stadt Duisburg möchte das Bodenschutzgebiet auf Teile von Rheinhausen erweitern.
Die Stadt Duisburg möchte das Bodenschutzgebiet auf Teile von Rheinhausen erweitern. © www.blossey.eu / FUNKE Foto Service | Hans Blossey

Warum ist der Anbau auf maximal zehn Quadratmeter unbedenklich, aber auf elf Quadratmeter nicht?

Die Begrenzung des Anbaus sei eine reine Maßnahme der Gefahrenabwehr, erklärt Christof Ibels. Der Ertrag von Obst und Gemüse aus zehn Quadratmeter Anbaufläche sei unbedenklich. Dies lasse sich durch verschiedene Faktoren errechnen.

Was passiert, wenn ich mehr anbaue und jemand das bei der Stadt meldet?

Anlassbezogen muss eine Behörde handeln, sollte sie den Hinweis erhalten, dass jemand gegen die Regelungen des Bodenschutzgebiets verstößt. Die Stadt würde sich in diesem Fall vor Ort ein Bild machen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen.

Ich möchte mein Grundstück verkaufen oder ein Grundstück innerhalb des Bodenschutzgebiets kaufen. Muss ich das Bodenschutzgebiet erwähnen?

„Es gibt immer die Offenbarungspflicht bei Kenntnislage“, erklärt Ibels und betont, keine juristischen Handlungsempfehlungen geben zu können. „Man sollte es aber immer erwähnen.“ Im Duisburger Süden, wo die Bodenbelastungen noch deutlich stärker sind als in Rheinhausen, lies sich bislang keine Wertminderung erkennen.

Wie geht es jetzt mit dem Bodenschutzgebiet in Rheinhausen weiter?

  • Noch bis zum 8. März liegen die Unterlagen zur geplanten Erweiterung des Bodenschutzgebiets Duisburg öffentlich aus. Duisburgerinnen und Duisburger können sich zu dem Entwurf der Rechtsverordnung äußern.
  • Möglich ist das im Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz (Friedrich-Wilhelm-Straße 96, Raum 1370), montags bis freitags zwischen 8.30 und 16 Uhr, eine telefonische Voranmeldung unter 0203/2835716 ist notwendig.
  • Alternativ liegen die Unterlagen auch im Bezirksamt Rheinhausen (Körnerplatz 1, Raum 209) aus. Es öffnet montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr.

Wo gibt es weitere Informationen zum Bodenschutzgebiet Duisburg?

  • Weitere Informationen zum Bodenschutzgebiet Duisburg gibt es bei der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Duisburg. Sie ist telefonisch unter 0203/2832777 erreichbar.
  • Auch im Internet auf www.duisburg.de/bodenschutzgebiet informiert die Stadtverwaltung umfangreich über die Maßnahme. Dort findet sich auch eine Broschüre mit kompakten Informationen.