Duisburg-Rheinhausen/Moers. Das Gebiet, auf dem die marode Cölve-Brücke stand, gehört immer noch zur Stadt Moers. Die Gebietsübertragung steht noch aus – aus diesem Grund.
Wenn Neuigkeiten zum Neubau der Cölve-Brücke zu Tage kommen, dann ist das dafür notwendige Gebietsänderungsverfahren mittlerweile eher eine Randerscheinung. Dabei ist es für das weitere Vorgehen unumgänglich: Der Bereich, auf dem die marode Brücke im Herbst 2021 abgerissen wurde, gehört noch immer zur Stadt Moers. Erst nach der Übertragung an die Stadt Duisburg kann die Stadtverwaltung mit dem Neubau starten - und entscheidende und fristgebundene Anträge für eine Förderung des Bauprojekts stellen.
In seiner Sitzung am 31. März stimmte der Duisburger Stadtrat wie berichtet dem Verfahrensvorschlag der Wirtschaftsbetriebe zum Neubau der Brücke einstimmig zu. Auch hier heißt es in der Vorlage: „Die Umsetzung unterliegt dem Vorbehalt der vollzogenen Gebietsänderung“.
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Als diese Redaktion Ende Dezember 2021 die Stadtverwaltung nach einem Sachstand fragte, rechnete sie mit einer finalen Übertragung im Februar 2022. Die Städte Duisburg und Moers sowie der Kreis Wesel, zu dem die Stadt Moers gehört und der bei der Entscheidung beteiligt werden musste, haben ihre Zustimmung nach einigen Verzögerungen mittlerweile gegeben. Seither liegt es an der Bezirksregierung in Düsseldorf, die finale Übertragung freizugeben. Sie gelte als sicher, betonte die Stadt Duisburg mehrfach.
Bezirksregierung Düsseldorf: „Unreinheiten“ bei der Prüfung
„Ein von den betroffenen Kommunen gefasster Gebietsänderungsvertrag liegt der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung vor“, bestätigt auch Silke Schirmer, Sprecherin der Bezirksregierung, auf Anfrage der Redaktion. Eine baldige Zustimmung sei aber trotzdem nicht sicher. Denn: „Während unserer Prüfung zeigten sich aus katastertechnischer Sicht jedoch Unreinheiten, die durch den Nachtrag nun noch ausgebessert werden sollen.“
Abriss der Cölve-Brücke
Im Kataster werden Angaben zur tatsächlichen Lage und Nutzung von Grundstücken hinterlegt, erklärt die Sprecherin weiter. Nun gibt es einen Nachtrag zum Gebietsänderungsvertrag, der schon beiden Städten vorliegt und von ihnen unterzeichnet werden muss. „Die Zustimmung durch die Bezirksregierung Düsseldorf kann erfolgen, sobald der Nachtrag zum Vertrag sowie dazugehörige Unterlagen vorliegen“, betont die Sprecherin.
Stadt Moers möchte den Nachtrag abschließend mit Duisburg klären
Die Neuvermessung bzw. Zerlegung von Grundstücken sei nach Kenntnis der Bezirksregierung aber „weit fortgeschritten.“ Das heißt: Sobald der unterzeichnete Nachtrag vorliegt, könne die Genehmigung erteilt werden – nach einer vorherigen Prüfung. „Hierfür kann aktuell noch kein konkretes Datum genannt werden“, sagt Schirmer.
Duisburg und Moers bestätigen auf Anfrage den Nachtrag. Dabei gehe es um ein doppeltes Flurstück der Stadt Duisburg – „also zwei Flurstücke mit derselben Nummer“, konkretisiert Moers Stadtsprecher Thorsten Schröder. „Wir wissen aber, welches Grundstück Bestandteil des Tauschs sein müsste und wollen das in dieser Woche abschließend mit den Duisburger Kollegen klären.“ Auch in Duisburg gehe man davon aus, dass die Angelegenheit schnell erledigt ist, heißt es aus dem Rathaus.
Neubau der Cölve-Brücke: Antrag auf Förderung muss bis Ende Mai vorliegen
Die Zeit drängt: Wenn das Projekt Neubau der Cölve-Brücke in das nächstmögliche „Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau“ kommen soll – das früheste Haushaltsjahr, das hier erreicht werden kann, ist das Jahr 2023 – muss ein Antrag für die Fördermittel spätestens am 31. Mai dieses Jahres vorliegen. „Wir gehen momentan davon aus, dass die Gebietsübertragung rechtzeitig klappt und wir den Zuwendungsantrag fristgerecht stellen können“, betont Duisburgs Stadtsprecher Malte Werning.
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Dieser könne auch „sehr kurzfristig“ gestellt werden. „Zu dem Thema sind wir im engen Austausch mit der Bezirksregierung.“ Eine fristgerechte Antragstellung gebe jedoch keine Garantie für eine Aufnahme in das Programm 2023, betonte die Stadt in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach.