Duisburg/Kreis Mettmann. . Das Tauziehen um die umstrittene CO-Pipeline geht in eine weitere Runde. Am 28. August befasst sich das Oberverwaltungsgericht in Münster erneut mit dem Planfeststellungsbeschluss für das Projekt. Die vier Kläger wehren sich gegen die nach ihrer Meinung verfassungswidrige Enteignung.

Das Verfahren um die 66 Kilometer lange CO-Pipeline, die Bayer von Krefeld-Uerdingen bis Dormagen verlegen will, kommt erneut vor Gericht. Am Donnerstag, 28. August, verhandelt das Oberverwaltungsgericht Münster im Berufungsverfahren die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Behörde hatte den Bau der 66 Kilometer langen CO-Pipeline zwischen den Bayer-Werken Uerdingen und Dormagen zugelassen.

Die vier Kläger wehren sich gegen die Enteignung ihrer Grundstücke zum Bau der Kohlenmonoxid-Leitung. Das so genannte „Rohrleitungsgesetz“ des Landes NRW – es bescheinigte dem Projekt das Gemeinwohl – halten die Kläger für verfassungswidrig.

Gravierende Fehler im Abwägungsprozess, so glauben sie, habe es außerdem bei der Planung der Trasse gegeben, die im Duisburger Süden quer durch Wohngebiete führt. Eine Inbetriebnahme der Leitung für das giftige Gas haben die Gerichte bislang untersagt.

Seine Entscheidung könnte der 20. OVG-Senat schon nach der öffentlichen Verhandlung am 28. August, (ab 10 Uhr im Sitzungssaal 1) verkünden.