Düsseldorf. . Der Streit um die Kohlenmonoxid-Pipeline des Chemiekonzerns Bayer ist in die entscheidende Runde gegangen. Das Gericht will unter anderem klären, ob die Pipeline Erdbeben überstehen würde und ob die verwendeten Materialien für die Pipeline geeignet sind.
Der Streit um die Kohlenmonoxid-Pipeline des Chemiekonzerns Bayer ist in die entscheidende Runde gegangen. Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht wird seit Montag die Klage zweier Anwohner verhandelt, die die umstrittene CO-Leitung stoppen wollen.
Konkret richtet sich die Klage gegen das Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese hatte die Pipeline im Februar 2007 genehmigt und später mehrfach Änderungen am Planfeststellungsbeschluss vorgenommen.
Die Kläger monieren unter anderem, dass die Kohlenmonoxid-Leitung, die die Bayer-Standorte in Dormagen und Krefeld verbindet, nicht sicher genug sei. Sie befürchten daher Gasunfälle. Ein Gutachten, das die Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegeben hatte, kam zu dem Schluss, dass bei einem Bruch der Leitung mehr als 143.000 Menschen in einem Radius von 1,5 Kilometern gefährdet wären.
Das Gericht will daher unter anderem klären, ob die Pipeline Erdbeben überstehen würde und ob die verwendeten Materialien für die Pipeline geeignet sind. Klare Antworten gab es zum Prozessauftakt nicht. Ein vom Gericht bestellter Gutachter konnte die Erdbebensicherheit der Leitung nicht endgültig klären. Ein bereits früher von der Bezirksregierung Düsseldorf beauftragter Gutachter sagte, das Erdbebenrisiko in der Region sei zum einen im Allgemeinen gering, zum anderen sei die Leitung bei entsprechenden Untersuchungen weit von ihrer Belastungsgrenze entfernt gewesen.
Bayer benötigt Kohlenmonoxid für Kunststoffproduktion
Bayer hatte die Zulassung der Pipeline bereits im August 2005 beantragt. Das Unternehmen will mit der 67 Kilometer langen Leitung seine beiden Standorte in Dormagen und Krefeld verbinden, da in beiden Chemieparks Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion benötigt wird. Die Leitung ist inzwischen zwar fast vollständig gebaut, jedoch nicht in Betrieb genommen worden, weil Gerichte dies untersagt hatten.
Für das laufende Verfahren in Düsseldorf sind bis Freitag (27. Mai) zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Ob dann auch das Urteil verkündet wird, ist noch unklar.
Insgesamt liegen dem Gericht 41 Klagen vor
Die Klagen der beiden Anwohner, die derzeit in Düsseldorf verhandelt werden, sind nur zwei von vielen. Insgesamt lägen dem Gericht 41 Klagen vor, sagte der Vorsitzende Richter Winfried Schwerdtfeger. Die meisten von ihnen befassen sich mit dem Eigentumsrecht, weil die Pipeline über zahlreiche Privatgrundstücke verläuft. Dieses Thema ist im laufenden Prozess jedoch ausgeklammert. (dapd)