Duisburg-Süd. . Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte in der Bezirksvertretung Duisburg-Süd einen Fragenkatalog zu Baumfällungen der Bahn vorgelegt. Die Stadt will nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung einleiten.
Einen vier Punkte umfassenden Fragenkatalog legte die Fraktion Bündnis/Die Grünen in der Bezirksvertretung vor, der sich mit der Fällung von Bäumen durch die Bahn, die der Baumschutzsatzung unterliegen vor. Kern der Antworten der Verwaltung: Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Baumschutzsatzung gegen die Fahrwegdienste der Deutschen Bahn eingeleitet.
Schriftliche Antwort
Zwar legte die Verwaltung eine schriftliche Antwort zu den vier Fragen rund um die Fällaktionen entlang der Wanheimer Anschlussbahn vor, Friedhelm Klein übersetzte aber das „Amtsdeutsch“, das SPD-Bezirksvertreterin Beate Lieske zuvor bei einer Antwort der Verwaltung an einen Bürger kritisierte.
Klein: „Um Klartext zu sprechen, die Deutsche Bundesbahn ist weit über das Ziel hinausgeschossen. Wir haben den ganzen Vorgang auch dem Umweltministerium mitgeteilt.“ Laut Antwort der Stadt gilt die Baumschutzsatzung auch für Bäume auf Gelände der Deutschen Bundesbahn, wenn sie einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimeter haben. Wenn die Bundesbahn die Anholzung mit „angeblichen Gefahren für den Schienenverkehr“ begründe, „hat die Bahn also über viele Jahre diese Gefahrenlage nicht beachtet“, so die Grünen in der Begründung ihrer Anfrage und stellen abschließend fest: „Es kann und darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.“