Duisburg. .
Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde wirft der Stadt vor, sich „rechtswidrig“ zu verhalten und den Rat vor einer Entscheidung unzureichend informiert zu haben. Dabei geht es um den Beschluss zur Fällung aller rund 160 weiblichen Ginkgobäume im Stadtgebiet.
Die Verwaltung hatte die Rodung wegen „berechtigter Geruchsbeschwerden an verschiedenen Standorten“ vorgeschlagen. Johannes Meßer, Vorsitzender des Beirates: „Sie verschwieg aber, dass Baumfällungen verboten sind, wenn es sich nur um typischerweise von Bäumen ausgehende Belastungen wie Schattenwurf, Laubfall oder Beeinträchtigung durch Geruch handelt.“ Dem Rat sei zudem nicht mitgeteilt worden, dass es nur für 10 bis 15 Standorte Beschwerden von Bürgern gegeben habe.
„Zahlen halten einer
Überprüfung nicht Stand“
Meßer: „Stattdessen wurde die Fällung der Ginkgos mit extrem hohen Reinigungskosten von jährlich 192 000 Euro gegenüber sehr niedrigen einmaligen Fäll- und Ersatzkosten von 120 000 Euro begründet.“ Beide Zahlen würden einer Überprüfung „nicht Stand halten“. So würden Fäll- und Ersatzkosten in anderen Städten drei Mal so hoch angesetzt. In Ratingen und Köln wiederum seien Fällungen wegen Rechtswidrigkeit abgelehnt worden. Schon in einer Stellungnahme nach dem Ratsbeschluss im Frühjahr hatte der Beirat das Vorhaben als „Geldverschwendung“ bezeichnet.
Hinzu käme, dass zu wenig Ersatzpflanzungen in der Rechnung berücksichtigt worden seien. „Die Stadt spart rechtswidrigerweise die Hälfte des Ersatzes ein.“ Erfahrungen in anderen Städten hätten gezeigt, erläutert der Beiratsvorsitzende, dass „Geruchsbeschwerden durch Absammeln der Früchte und Kehren in den Griff“ zu bekommen seien. Meßer: „Nach all dem bleibt es unverständlich, warum Duisburg diesen Kahlschlag macht. Der Beirat fordere den Stadtrat deshalb auf, seinen Beschluss aufzuheben.