Duisburg-Süd. .
Hundehäufchen auf Spazierwegen - für viele ist das ein Ärgernis. Die CDU-Fraktion stellte in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung daher den Antrag, sogenannte „Hundekot-Stationen“ an den Zugängen zur Sechs-Seen-Platte und dem Biegerpark in Huckingen aufzustellen.
„Durch die Vielzahl von Hunden die hier ausgeführt werden, entsteht eine große Menge Hundekot. Auf diese Weise kann er diskret und hygienisch entsorgt werden“, lautet die Begründung. Unmut bei Anwohnern und Spaziergängern könne so minimiert werden. Die Stationen seien ein guter Beitrag zum Motto „Duisburg wird sauberer“.
Wartung und Finanzierung noch unklar
Zur Erläuterung: An der Hundekot-Station können Hundehalter eine Tüte ziehen, mit der sie das „große Geschäft“ ihres Vierbeiners aufsammeln können. Auf dem Rückweg können sie es dann in den integrierten Abfallbehälter werfen.
Wie viele Stationen benötigt würden und was sie kosten, wollte Elisabeth Kruppa (SPD) wissen. Außerdem fragte sie nach, wer für die Wartung der Stationen zuständig wäre und ob die Tüten den Hundebesitzern kostenlos zur Verfügung gestellt würden. Auf Anregung von Volker Haasper (SPD) wurde der Antrag in einen Prüfantrag an die Verwaltung umformuliert.
Grünes Licht für Bauvorhaben
Für vier Bauvorhaben gaben die Bezirksvertreter grünes Licht: Zum Peschekamp in Serm können zwei Doppelhaushälften entstehen, obwohl sie von den Festsetzungen des dort geltenden Bebauungsplans abweichen. Sie fallen zwei- statt eingeschossig aus, überragen die Baugrenze, teils um 6,50 Meter. Es handelte sich um Bauvoranfragen.
Eine weitere Bauvoranfrage galt einem Zweifamilienhaus im Hinterland des Hauses Sittardsberger Allee 43 in Buchholz. Da es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt, musste geprüft werden, ob es dort nach Art und Maß der Bebauung sich einfügt. Und das wurde bejaht.
Bebauungsplan von 1970 läuft ins Leere
Am Dickelsbach 15 in Großenbaum wurde dem Bau der ersten von sechs Doppelhaushälften zugestimmt. Dafür gibt es bereits positive Bauvorbescheide. Damit läuft eine 2007 begonnene Änderung des dortigen alten Bebauungsplans aus der Zeit um 1970 teilweise ins Leere. Da die Neuplanung, Hochhäuser durch Eigenheime zu ersetzen, dadurch aber nicht vereitelt wird, hielt die Baubehörde die Genehmigung für zulässig. Zusätzlich wurde geprüft, ob das Haus auch ohne Bebauungsplan genehmigt werden könnte, weil es sich dort einfügt. Auch das wurde bejaht.