Duisburg-Ungelsheim. 2018 wurden in Duisburg-Ungelsheim zwei Straßen saniert. Jetzt gab es für die Anwohner eine ungleiche Aufforderung zur Kostenbeteiligung.

In Ungelsheim wurden im Jahr 2018 die Straßenzüge Osteroder Straße und Am Finkenacker wegen erheblicher irreparabler Straßenschäden aufwendig saniert. Jetzt gab es für die Anwohner ein Schreiben der Stadt Duisburg mit der Aufforderung, sich an den Straßenbaukosten mit einem entsprechenden Beitrag zu beteiligen. Maßgebend für den Betrag ist die Größe des jeweiligen Grundstücks mit entsprechenden Anpassungsfaktoren, heißt es in dem Schreiben.

„Wir sind bei Beginn der Baumaßnahme davon ausgegangen, dass die Kosten von der Stadt und der Bundesregierung, die diese Maßnahme gefördert hat, übernommen werden“, sagt Anlieger Jürgen Escher. „So stand es auf dem Bauschild. Und jetzt haben wir, über zwei Jahre nach Beendigung der Baumaßnahme, die Aufforderung erhalten, uns an den Kosten zu beteiligen.“

Anlieger ärgern sich über die Verteilung der Kosten

Den Anwohnern der beiden sanierten Straßenzüge in Ungelsheim gehe es nicht um die Kostenbeteiligung allein, sondern um die Verteilung der Kosten auf die Anwohner. „Zum einen sind wir im Vorfeld nicht informiert worden und zum anderen bekommen wir jetzt nur eine Übersicht über die Gesamtkosten“, ärgert sich Jürgen Escher, der zusammen mit einigen Anliegern Widerspruch gegen die Kostenbeteiligung bei der Stadt eingereicht hat.

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Die Anlieger kritisieren, bei der Grundstückserfassung zur Kostenbeteiligung sei eine „absolute Ungleichbehandlung“ erfolgt.

„So müssen die Eigentümer der Brockenstraße keine Beiträge zahlen, obwohl sie hinter der Osteroder Straße liegen und ihre Grundstücke nur über die sanierten Straßenzüge erreichen können“, führt Escher an. „Aber an den Straßenreinigungskosten müssen sie sich beteiligen, ohne dass die Brockenstraße gereinigt wird, weil sie über die Osteroder Straße ihre Grundstücke erreichen. Das ist doch Irrsinn.“

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Gleiches gelte für die Lauterberger Straße. „Hier müssen die Eigentümer der Eckgrundstücke zahlen, nicht aber die dahinterliegenden Grundstücke mit dem Hinweis, es gibt eine Anbindung zum Heidberg“, sagt der Ungelsheimer. Dass dieser Weg durch Poller versperrt sei und alle Eigentümer sowie deren Andienungsverkehr über den Finkenacker fahren würden, scheine nicht zu interessieren, so Escher.

Stadt Duisburg: Abrechnung erfolgt anhand der Vorgaben des § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW

Die Stadt erläutert auf Anfrage, dass die Erneuerung der Osteroder Straße und der Straße Am Finkenacker in Ungelsheim durch eine Förderungsmaßnahme aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG NRW) möglich war.

„Das Gesetz fördert allerdings nur den Teil der Straßenbaukosten, den die Stadt Duisburg als Eigenanteil zu leisten hat“, erklärt Stadtsprecher Malte Werning. „Der Anteil, den die Anwohner der sanierten Straße durch ihre Anliegerbeiträge leisten, wird nicht gefördert. Das würde der Beitragsgerechtigkeit widersprechen.“

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Bei der Festsetzung des Straßenbaukostenbeitrages werde eine Verteilung der Gesamtkosten für die abgerechnete Straße auf alle durch sie erschlossenen Grundstücke vorgenommen. Dies geschehe anhand der Vorgaben des Paragrafen 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. „Zu den erschlossenen Grundstücken zählen Anliegergrundstücke und zum Teil auch Hinterliegergrundstücke, etwa einzelne über ein angrenzendes Grundstück miterschlossene Grundstücke, die einige Voraussetzungen erfüllen“, sagt Werning.

Stadtsprecher: Nach diesen Kriterien hat die Verwaltung entschieden

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Von der Osteroder Straße und der Straße Am Finkenacker gehen zahlreiche Stichstraßen und Stichwege ab. Anhand mehrerer Kriterien „wurde für jede einzelne abzweigende Stichstraße bestimmt, ob sie in die Verteilung der Straßenbaukosten einbezogen wird oder nicht“, sagt Werning.

Bei der Verteilung der Straßenbaukosten auf Stichstraßen oder -wege könnten laut Werning nur diese berücksichtigt werden, die den Charakter einer Zufahrt besitzen. Die Kriterien laut Stadtsprecher: Eine Länge des Stichwegs über 100 Meter, ein breiter Ausbau, eine Verbindungsfunktion oder sogar netzartiger Charakter sprächen gegen eine Einbeziehung eines Stichwegs. Als Kriterien für die Einbeziehung führt er an: einen geraden Verlauf, die Erschließung nur sehr weniger Grundstücke und eine schlechte „Ausstattung“ des Stichweges (z. B. keine Beleuchtung, schmale Fahrbahn, keine Gehwege).

>> BESCHLUSS SCHON IM JAHR 2016

  • Beschlossen wurde die Straßensanierung schon 2016 vom Rat der Stadt. „Über den geplanten Ausbau und die damit einhergehenden und zu erwartenden Anliegerbeiträge hatte sich im Vorfeld unter anderem der Siedlerverein erkundigt und auf seinen Versammlungen die betroffenen Anwohner informiert“, sagt Stadtsprecher Malte Werning.
  • Wie sich Straßenbaukosten genau zusammensetzen, steht auch auf der Homepage der Stadt (auf duisburg.de nach „Straßenbaubeiträgen“ suchen).