Duisburg-Buchholz. Zehntausende Lkw werden die Sittardsberger Allee im Duisburger Süden noch befahren. Warum es trotzdem keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Ein neues Kapitel in der Geschichte um Lkw-Lärm und 30-Zonen im Duisburger Süden: Nachdem Anwohner der Sittardsberger Allee dies- und jenseitig der A 59 den Lkw-Lärm – besonders durch die Fahrzeuge, die das Material für den Lärmschutzwall in 6-Seen-Wedau heranschaffen – kritisiert hatten, gibt es jetzt neue Irritationen: Denn nicht weit entfern gibt es an anderer Stelle nun eine Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Lärmschutz.
Auf dem Altenbrucher Damm gilt zwischen den Kreuzungen mit der Sittardsberger Allee und der Keniastraße nun durchgängig Tempo 30, zuvor waren nur Abschnitte vor den Altenheimen und dem Kindergarten geschwindigkeitsbeschränkt. Für Aufsehen sorgt das Zusatzschild „Lärmschutz“, viele Duisburger wunderten sich, ob das auch eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung für die gesamte Sittardsberger Allee bedeuten könnte – die dem Empfinden der Leser nach, die sich an unsere Redaktion gewendet haben, wesentlich lauter ist als der Altenbrucher Damm. Trotz dieser neuen Entwicklungen, und trotz eines neuen Dokuments, das die Zahlen der Baustellen-Lkw aufschlüsselt, kann die Stadt den Anwohnern im Süden aber keine Hoffnung auf Veränderungen der Sittardsberger Allee machen.
Neue Verkehrszählung liefert keine Grundlage für Tempo 30 im Duisburger Süden
Malte Werning, Sprecher der Stadt Duisburg, bestätigt den Lärmschutz als Grund für die Zusammenlegung der Tempo-30-Abschnitte auf dem Altenbrucher Damm. Weil der Altenbrucher Damm – wie auch die Sittardsberger Allee – Teil des Duisburger Vorbehaltsnetzes ist, auf dem der Verkehr möglichst zügig abfließen soll, brauche es triftige Gründe, um die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Das können Lärmschutzgründe sei, genau so aber auch „besonders schützenswerte Einrichtungen“ wie Altenheime oder Kindergärten.
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Diese triftigen Gründe lägen nach wie vor aber nicht für die Sittardsberger Allee vor, weder für den Abschnitt vom Sittardsberg zur A 59, wo nur nachts Tempo 30 gilt, noch für den Abschnitt von der A 59 bis zur Großenbaumer Allee. Die nächtliche 30-Zone auf den Tag auszuweiten sei „zurzeit nicht vorgesehen“, sagt Werning. Im zweiten Abschnitt sei Ende August eine 24-Stunden-Verkehrszählung durchgeführt worden, die auch den Baustellenverkehr für 6-Seen-Wedau erfasst habe. „Mit diesen Werten wurde eine Lärmberechnung durchgeführt, die aber zu dem Ergebnis kam, dass die Grenzwerte von 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts nicht überschritten werden“, erklärt Werning, daher fehle die rechtliche Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
„Berliner Gutachten“ offenbart Lkw-Verkehr bis August 2021
Das tröstet die Anwohner der Sittardsberger Allee freilich nicht. Ein Anwohner, an dessen Haus die 6-Seen-Wedau-Lkw direkt vorbeidonnern, hat nach langem Ringen das „Berliner Gutachten“ von der Stadt bekommen, das Dokument liegt der Redaktion vor. Dort sind, neben technischen Details, auch die Lkw-Zahlen aufgeschlüsselt, die von jetzt bis zum August 2021 noch kommen sollen. „Das sind insgesamt 32.000 Fahrten, die über die Sittardsberger Allee gehen. Die Stadt sagt, das wäre zumutbar, aber die haben nicht erlebt, wie sich das hier täglich anfühlt, wenn die Gläser im Schrank wackeln.“
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Ein zeitlich begrenzter Tempo-30-Abschnitt, wie ihn die Anwohner der hinteren Sittardsberger Allee für die Dauer der Bauarbeiten vorgeschlagen haben, sei aus den gleichen Gründen nicht möglich, die auch eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung verhindern. „Es muss eine Gefahrenlage bestehen“, betont Malte Werning. Den Vorwurf, die Stadt wolle mit dem Tempo-30-Abschnitt auf dem Altenbrucher Damm die Lkw-Fahrer auf der Sittardsberger Allee halten, wo sie 50 fahren dürfen, weist Werning zurück.