Duisburg-Buchholz. Seit März müssen Autofahrer auf dem Altenbrucher Damm in Duisburg-Buchholz die Geschwindigkeit drosseln. Das führt jetzt zu Beschwerden.
Seit März müssen die Autofahrer auf einem kurzen Abschnitt des Altenbrucher Damms gleich an zwei Stellen die Geschwindigkeit drosseln. Dazwischen gilt weiterhin Tempo 50, sie können also wieder beschleunigen. Grund dafür sind die Kindertagesstätte und das Seniorenheim. Während das Tempolimit vor der Kita nur wochentags von sieben bis 17 Uhr gilt, muss vor dem Seniorenzentrum rund um die Uhr gebremst werden. Diese Regelungen sollen die Verkehrssicherheit der Besucher dieser Einrichtungen schützen.
Das ständige Bremsen und Beschleunigen ist auch gefährlich
So nachvollziehbar diese Geschwindigkeitsbeschränkungen auch sein mögen, die Anwohner fühlen sich von dem mehrfachen Bremsen und Beschleunigungen gestört. Es erhöhe nicht nur Lärm- und Umweltbelastung, sondern sei auch gefährlich. Stattdessen wünschen sie sich eine durchgehende 30er Zone.
„Eine Erweiterung oder gar eine Zusammenlegung der Tempo-30-Abschnitte ist aber rechtlich nicht zulässig“, sagt Malte Werning, Pressesprecher der Stadt Duisburg.
So äußert sich die Stadt Duisburg zum Tempowechsel
Auf Nachfrage erklärt die Stadt Duisburg die Geschwindigkeitsbeschränkungen wie folgt: Der Altenbrucher Damm gehöre zum Vorbehaltsnetz. Deshalb gelte vor Ort Tempo 50. „Diese Straßen sollen vor allem ein schnelles Abfließen des Verkehrs ermöglichen. Tempolimits würden diese wichtige Funktion zu sehr einschränken.“ Eine rechtliche Ausnahme stellen die Straßenabschnitte vor den oben genannten Einrichtungen dar, denn sie gelten als besonders schützenswert. Dennoch – verbinden lassen sich die Zonen nicht.
Der Lärm sei trotzdem reduziert, sagt die Stadt
Die Stadt Duisburg bedauert, dass die Anwohner sich durch den Tempowechsel gestört fühlen. „Grundsätzlich wird aber der Lärmpegel durch die Entschleunigung des Verkehrs im direkten Vergleich mit einer durchgehenden Tempo-50-Strecke gesenkt“, sagt Stadtsprecher Malte Werning.