Duisburg. Das Bundesverfassungsgericht hat bei der Co-Pipeline in Duisburg über das Enteignungsgesetz entschieden. Pipelinegegner sind optimistisch.
- Vorausgesetzt das Bundesverfassungericht hält das angewandte Enteignungsgesetz für verfassungswidrig
- Noch ist alles offen. Letztendlich kommt es auf die Bewertung des Oberverwaltungsgerichts Münster an
- Selbst wenn Münsteraner gegen die Einstellung des Verfahrens votieren, geht Pipeline vorläufig nicht in Betrieb
Es könnte sein, dass bald ein Schlussstrich unter den Streit um die Co-Pipeline im Duisburger Süden gezogen wird. „Das wäre unser Wunschtraum“, sagt Erich Hennen, Sprecher der Bürgerinitiative Contra-Co-Pipeline Duisburg. Seine Hoffnung beruht auf einem Richterspruch, den das Bundesverfassungsgericht jetzt ans Oberverwaltungsgericht Münster gesandt hat. Darin geht’s um die Frage, ob das beim Planfeststellungsbeschluss angewandte Enteignungsgesetz verfassungswidrig ist.
Noch ist alles offen. Doch stellen die obersten Richter in Karlsruhe eine wesentliche Verfassungswidrigkeit fest, besteht die Chance, dass das Verfahren eingestellt wird. Letztendlich wird das OVG Münster darüber entscheiden.
„Es müsste die gesamte Trasse wieder aufgerissen“
Selbst wenn das Münsteraner Gericht gegen die Einstellung des Verfahrens votiert, wird die Pipeline vorläufig nicht in Betrieb gehen. „Es sind noch viele Einwände zu berücksichtigen. Das wird sich noch mindestens zehn Jahre hinziehen“, erklärt Hennen. Was einen weiteren zeitlichen und auch finanziellen Aufwand bedeuten würde. „Es müsste die gesamte Trasse wieder aufgerissen und die Rohre stärker ummantelt werden“, sagt Hennen.
Er stellt klar, dass die Bürgerinitiativen in Duisburg und Monheim bereit sind, weiter zu kämpfen. Allerdings hält er es für weitaus vernünftiger, „das Projekt endgültig zu begraben“. Der Sprecher der Duisburger Pipelinegegner führt aus, dass es unsinnig sei, Kohlenmonoxid (CO) über weite Strecken zu transportieren, anstatt es vor Ort zu produzieren und einzusetzen. Er stützt sich dabei auf Gutachter, die zu diesem Schluss gekommen sind.
Hennen hofft noch in diesem Monat auf Klarheit
Hennen hofft, dass noch in diesem Monat Klarheit in den Streit um die CO-Pipeline kommt: „Jetzt gilt es, den schriftlichen Beschluss und die Bewertung durch die OVG-Richter abzuwarten“. Die Münsteraner hatten 2014 den Rechtsstreit um den Planfeststellungsbeschluss zur Pipeline ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. „Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des angewandten Enteignungsgesetzes liegt nicht im Befugnisbereich des Oberverwaltungsgerichtes“, erläutert Hennen.