Duisburg.
Das Bundesverfassungsgericht muss nun endgültig über die umstrittene Kohlenmonoxid-Pipeline zwischen Uerdingen und Dormagen entscheiden. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat gestern den Fall weitergegeben. Begründung: Die Richter sehen im Rohrleitungsgesetz, das der Landtag 2006 verabschiedet hat, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum.
Gegner fürchten das giftige Gas
Das Bundesverfassungsgericht muss nun prüfen, ob die Enteignung von privaten Grundstücken für den längst erfolgten Bau verfassungsgemäß war. Geklagt hatten vier Anwohner aus Monheim und Leichlingen.
Aber auch in Duisburgs Süden, wo die Leitung mit dem geruchlosen Gas durch Wohngebiete führt, gibt es Bürgerbewegungen, die verhindern wollen, dass der Chemiekonzern Bayer die Pipeline in Betrieb nimmt. Die Gegner fürchten, dass bei einer Beschädigung der Leitung viele Menschen durch das giftige Kohlenmonoxid ums Leben kommen könnten.
Die Münsteraner Richter setzen das laufende Klageverfahren bis zur Entscheidung über diese Frage aus. Damit gibt es bei der bereits seit 2009 fertiggestellten 66 Kilometer langen Pipeline eine weitere Verzögerung.