Duisburg. . Peter Hübner kappte zwei Äste eines städtischen Baums, die seinen Garten beschatteten. Jetzt soll er 800 Euro Strafe zahlen. Deshalb hat der Duisburger sich einen Anwalt genommen. Schließlich habe ihm der Bezirksbürgermeister in einer Bürgersprechstunde dazu geraten, die Axt in die Hand zu nehmen.
„Ist doch eine wunderbare Gegend hier, es gefällt uns sehr gut. Wenn nur der Baum nicht wäre“, sagt Peter Hübner, Jahrgang 1942, dessen Akzent verrät, dass es ihn aus dem hohen Norden an die Neumühler Gerlingstraße verschlagen hat. Das Loblied auf die Gerlingstraße ist Hübners Antwort auf die Frage, was ihn, als weit gereisten Geschäftsmann, denn dazu bewegt habe, sich ausgerechnet den Duisburger Norden als Altersruhesitz auszusuchen.
Vor drei Jahren kam der ehemalige Bundeswehrsoldat, der anschließend für einen der größten deutschen Technologiekonzerne die ganze Welt bereiste, nach Neumühl.
Hanseat fühlt sich wohl in Neumühl
Das Mehrfamilienhaus an der Gerlingstraße, das Hübner mit seiner Frau erwarb, hat er mittlerweile zu einer schmucken, enorm gepflegten Mietimmobilie ausgebaut: „Haus und Garten sind spitze, die Nachbarn und Mieter sind sehr nett“, sagt der gebürtige Hanseat, „wenn nur diese Robinie nicht wäre.“
Bereits vor zwei Jahren hatte sich Hübner in der Redaktion gemeldet, weil die Äste einer mächtigen Robinie vom städtischen Nachbargrundstück her bis tief in seinen Garten herein ragten: „Außerdem hatte der Baum mächtig Schlagseite“, sagt Hübner, der nach der Berichterstattung über sein Problem den Bezirksbürgermeister Uwe Heider konsultierte.
Gespräch mit dem Bezirksbürgermeister
Über den Verlauf des Gesprächs gehen die Meinungen auseinander. Peter Hübner sagt, dass der Bezirksbürgermeister ihm geraten habe, die Äste selbst zu entfernen: „Er sagte mir in der Bürgersprechstunde, dass er die Äste abschneiden würde, wenn er an meiner Stelle wäre. Habe ich gemacht. Jetzt soll ich 800 Euro zahlen“, sagt Hübner und schüttelt lachend den Kopf.
Bezirksbürgermeister Uwe Heider erinnert sich auch an das Gespräch mit Peter Hübner: „Sehr gut. Zumal Herr Hübner schon mehrfach bei mir war.“
Keinesfalls habe er dem Bürger geraten, die Äste einfach so abzuschneiden: „Ich habe Herrn Hübner gesagt, dass ich, wenn ich an seiner Stelle wäre, das folgendermaßen regeln würde: Er solle das erst mit dem zuständigen Amt klären und dann gegebenenfalls selbst aktiv werden und die Äste entfernen“, sagt Heider, „wohlgemerkt erst dann, wenn seitens der Behörde keine Einwände bestehen.“
Post kam einen Tag vor der Verjährungsfrist
Für Peter Hübner kam das dicke Ende der Ast-Aktion genau einen Tag vor der amtlichen Verjährungsfrist in Haus geflattert: 800 Euro soll Hübner zahlen, weil er den Baum, laut Stadt Duisburg, auf massivste Weise beschädigt habe.
„Ich finde aber, der Baum sieht besser aus als vorher“, sagt Hübner und blickt aus seinem Garten an die Robinie hoch. Über den Eigentümer-Verein „Haus&Grund“ hat Hübner nun einen Anwalt eingeschaltet: „Ich will mich damit nicht abfinden.“