Röttgersbach. . Bereits im Frühjahr dieses Jahres stellte das Ehepaar Loose aus Duisburg-Röttgersbach den Antrag, eine etwa 50 Jahre alte Kiefer fällen zu dürfen. Das notwendige Schriftstück stellte die Verwaltung aber wegen personeller Engpässe noch nicht aus. Bis die Redaktion bei der Stadt anrief...
Als junges Mädchen reiste Monika Loose mit ihren Eltern in den Ferien in den Westerwald. Ganz genau erinnert sie sich daran, wie ihre Mutter eine klitzekleine, nur wenige Zentimeter hohe Kiefer als Erinnerung mit nach Hause nahm und hinterm Haus im eigenen Garten einpflanzte. Inzwischen ist aus dem Sämling ein stattlicher Baum mit einem Stammumfang von 178 Zentimetern geworden. Und wächst ihr und ihrem Mann Manfred buchstäblich über den Kopf.
„Wir sind nicht mehr die jüngsten und schaffen die Arbeit im Garten einfach nicht. Wir müssen uns jetzt alles so pflegeleicht wie möglich machen“, sagt die 67-Jährige. Auch, weil ihr heute 72-jähriger Gatte nach einer Krankheit nicht mehr so mit anpacken kann wie früher. Der Baum wirft Berge von Nadeln ab, die mühselig zusammengekehrt werden müssen. Außerdem verstopfen sie die Dachrinnen des Gartenhäuschens.
Fachmann kam zur Begutachtung
„Deshalb haben wir Anfang des Jahres telefonisch bei der Stadt gemeldet, dass wir den Baum fällen möchten.“ Ein Fachmann sei zur Begutachtung vorbeigekommen. Er habe allerdings darum gebeten, doch bis zum Herbst mit der Abholzaktion zu warten, sprich: die Vogelbrutzeit noch verstreichen zu lassen. Das Ehepaar hatte gehofft, dass im Laufe der Monate automatisch die Fällgenehmigung und der dazu gehörende Gebührenbescheid komme. Vergeblich.
Also wurde wieder telefoniert. Und die Eheleute wurden vertröstet. Es gebe einen Krankheitsfall, man komme mit den Genehmigungserteilungen nicht nach. Dass dem tatsächlich so ist, bestätigte ein Behördenmitarbeiter hinter vorgehaltener Hand.
Baumdienst darf jetzt tätig werden
Also stellte das Ehepaar kurz vor Ablauf der Vogelschutzfrist noch einmal einen schriftlichen Antrag und verwies darauf, dass ein Baumdienst Anfang Oktober anrücken solle, um die Kiefer zu beseitigen. Bis gestern gab es kein grünes Licht. Als unsere Redaktion beim Umweltamt nachfragte, wann denn mit der Genehmigung zu rechnen sei, ging plötzlich alles ganz schnell: „Die Eheleute dürfen den Baum fällen. Wir rufen dort an und schicken notfalls per E-Mail einen vorläufigen Bescheid für den Baumdienst. Der kann also sofort tätig werden“, hieß es.
Tatsächlich dürfen Nadelbäume in Duisburg grundsätzlich gefällt werden. „Die Genehmigung kann nicht verweigert werden“, so Umweltamtssprecherin Susanne Stölting. Die Kosten für das Schriftstück betragen 45 Euro.