Duisburg-Wanheim. . „Ich finde es schon ungeheuerlich, dass jemand einen Baum fällt, der ihm gar nicht gehört.“ Revierförster Axel Freude ist sichtlich sauer. Er steht vor dem Baumstumpf einer kerngesunden Hainbuche, die bislang auf dem öffentlichen Grünstreifen hinter der Bergischen Landwehr in Höhe der Hausnummer 62a wuchs.
„Ich finde es schon ungeheuerlich, dass jemand einen Baum fällt, der ihm gar nicht gehört.“ Revierförster Axel Freude ist sichtlich sauer. Er steht vor dem Baumstumpf einer kerngesunden Hainbuche, die bislang auf dem öffentlichen Grünstreifen hinter der Bergischen Landwehr in Höhe der Hausnummer 62a wuchs.
Die Stadt hat Anzeige wegen Gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§ 304 Strafgesetzbuch) erstattet. Sie fordert 3000 Euro Schadenersatz.
Der Hinweis kam von einer Anwohnerin. Die Frau, die vom lang anhaltenden Lärm einer Motorsäge genervt war, informierte die Forstverwaltung am 4. Juni über die Fällaktion auf dem öffentlichen Grund. Als Freude am Tatort eintraf, war der Baum bereits gekappt, der Baumfäller verschwunden.
Die direkten Anrainer, hinter deren Grundstück die Hainbuche stand, konnten ihm keine Auskunft geben. Freude im Gespräch mit der Redaktion: „Sie erklärten mir, sie seien gerade erst nach Hause gekommen und hätten nichts mitgekriegt.“
Baum war 40 Jahre alt
Doch der Förster will nicht locker lassen, sucht nach Zeugen. „Es darf nicht sein, dass so etwas Schule macht. Es kann nicht jeder Selbstjustiz üben und fällen, was ihm nicht passt.“ Er wünscht sich mehr Respekt vor lebendem Grün. „Sonst sieht es in Duisburg bald völlig anders aus.“
Als die Motorsäge angesetzt wurde, war die Hainbuche rund 15 Meter hoch, also bereits ein stattlicher Baum, nach Schätzung des Fachmanns rund 40 Jahre alt. Er hätte die Chance gehabt, 250 Jahre alt zu werden – so jedenfalls wird die Lebenserwartung dieser Baumart bei guten Bedingungen angesetzt.
Die Hainbuche, die übrigens keine „richtige“ Buche ist, sondern zur Familie der Birkengewächse gehört, wuchs auf städtischem Grundstück, gehörte also zum Besitz der Stadt. „So einen Baum einfach umzuhauen, ist eigentumsrechtlich unverschämt“, sagt Freude, der sich über den Fall sehr geärgert hat.
Ist ein öffentlicher Baum krank und besteht die akute Gefahr, dass er umkippt oder Äste herausbrechen, wird das Gehölz von städtischen Mitarbeitern gefällt. Hat ein Anwohner den Eindruck, dass die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, sollte er das Amt für Grün und Umwelt informieren, am besten übers Call-Center 94 000.
Schattenwurf kein Grund
Auch wenn ein Baum zu dicht am eigenen Grundstück steht, können sich Anwohner an die Stadt wenden. Freude: „Wenn ein Baum Schatten in den Garten wirft, ist dies allerdings noch kein Grund, ihn abzusägen.“ Der Förster bittet Zeugen, die die Fällaktion am Dienstag, 4. Juni, gegen 15 Uhr beobachtet haben, sich beim Amt für Umwelt und Grün, 283-2560 oder 283-4652, zu melden.