Duisburg. . Ein mächtiger Baum, der die Zufahrt zu einer Hausgarage an der Hiesfelder Straße in Duisburg-Eickelkamp versperrt, darf nicht gefällt werden. Er fällt nämlich unter die Baumschutzsatzung. Die CDU-Ratsfrau Helga Strajhar hat dafür kein Verständnis und will die Fällgenehmigung dennoch durchsetzen.

Ein Baum, der mittig mit etwa fünf Metern Abstand vor seiner Garage steht, ärgert einen Anwohner der Hiesfelder Straße seit Jahr und Tag. Seiner Bitte an die Stadt, den Baum doch zu fällen, kommt die Behörde nicht nach: Er sei wegen seiner Größe geschützt.

Im übrigen habe der Baum schon dort gestanden, als der Bauantrag vor Jahrzehnten gestellt worden sei. Damals habe man dem Garagenbau zugestimmt unter der Voraussetzung, dass der Baum stehen bleiben könne. Auf diese Vereinbarung beruft sich die Stadt.

Baumschutzsatzung ist wirksam

Die CDU-Ratsfrau Helga Strajhar hat dafür keinerlei Verständnis. Die Baumschutzsatzung in ihrer jetzigen Form sei eher bürgerfeindlich als -freundlich. Sie drängt darauf, dass die Satzung geändert wird und Bäume, dort, wo sie stören oder gar gefährlich sind, beseitigt werden.

Die Eickelkämperin plant über die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Walsum einen Antrag auf Beseitigung des Götterbaumes zu stellen. „Als der Mann das Haus samt Garage in den 1970er Jahren kaufte, hatte der Baum einen Durchmesser von 15 Zentimetern, heute von etwa 100 Zentimetern. Er stehe nicht nur im Weg, sondern sei durch das wuchernde Wurzelwerk auch eine Gefahr für Fußgänger.