Duisburg. Das Jobcenter hat für seine Kunden teils auch bei heruntergekommenen Häusern die Höchstmiete bewilligt - wie in einem Fall an der Kaiser-Wilhelm-Straße. Zudem wurden überzogene Nebenkosten offenbar nicht beanstandet. Ein Mieter zahlte nicht mehr. Das Jobcenter sieht sich nicht in der Verantwortung.

Immer wieder auftretende Schwierigkeiten zwischen Vermietern und Beziehern von Arbeitslosengeld II hat jetzt das Jobcenter zum Anlass genommen, eine Info-Broschüre für Vermieter herauszugeben. Tenor: Das Mietverhältnis des Jobcenter-Kunden mit dem Vermieter sei dessen Privatsache. Das Jobcenter habe darauf (fast) keinen Einfluss.

2013 war aufgefallen, dass das Jobcenter für seine Kunden auch bei heruntergekommenen Häusern wie in einem Fall an der Kaiser-Wilhelm-Straße die zulässige Höchstmiete bewilligt hat. Der Mieterschutzbund stellte zudem falsch ermittelte und weit überzogene Mietnebenkosten fest, die ebenso vom Jobcenter nicht beanstandet und offenbar ungeprüft aus Steuergeldern beglichen wurden. Das zu beanstanden, wurde dem Mieter selbst überlassen. Der wiederum hatte die Wohnung in einem Verzeichnis der städtischen Fachstelle für Wohnungsnotfälle gefunden.

Schwere Mängel und unrechtmäßige Verträge geduldet

Anfang des Jahres meldete sich ein weiterer Ex-Mieter dieses Hauses. Auch er hatte die Wohnung über die Fachstelle gefunden und beklagte eine Vielzahl von Mängeln. Sie erschienen dem Mieterschutzbund derart schlimm, dass er dem Mieter riet, die Mietzahlung vollständig einzustellen. Die Vermieterin reagierte darauf mit der fristlosen Kündigung. Und die kam dem Mieter ganz recht, weil auch er, wie ein Mieter im Vorjahr, über einen Drei-Jahres-Vertrag an die Wohnung gebunden war. Auch den hatte das Jobcenter nicht beanstandet.

Zum neuerlichen Fall teilt das Jobcenter mit, ob die Miethöhe angemessen sei, werde nur nach Aktenlage entschieden. Der Mieter habe dem Jobcenter zwar die Mängel gemeldet, sei dann aber nicht mehr erreichbar gewesen. Angesichts des Hausverbots und der fristlosen Kündigung habe man dann die Mietzahlung eingestellt.

Keine Akten geführt

Genau damit aber, wirft jetzt Peter Hess vom Mieterschutzbund dem Jobcenter vor, habe das Jobcenter in private Belange des Mieters eingegriffen, was es ja angeblich nicht mache - und das auch noch zu Lasten seines Kunden. Denn weder die fristlose Kündigung noch das Hausverbot seien rechtens gewesen. Hess führt das auf Unkenntnis der Behörde zurück. Offenbar würden keine Akten geführt. Folglich falle auch gar nicht auf, wenn es immer wieder mit den gleichen Vermietern Schwierigkeiten gebe. Hess: „Die sind überfordert, lassen sich aber auch durch Fachleute nicht beraten.“

Und die Stadt teilt zum Angebot freier Wohnungen bei ihrer Fahrstelle mit: „Wohnungen, die ihr zur Weitervermittlung angeboten werden, können von deren Mitarbeitern vorab nicht generell besichtigt werden.“