Duisburg. Die vom Lärm ihrer angrenzenden Güterzugstrecke geplagten Anwohner in Duisburg-Beeckerwerth können nur auf das freiwillige Lärmschutzprogramm der Bundesregierung setzen. Zu dieser Einschätzung kommt der Verwaltungsrechtler Thomas Heinrichs im Fall des wieder in Betrieb genommenen zweiten Gleises.
Die vom Bahnlärm geplagten Beeckerwerther an der Walporzheimer Straße und der Ahrstraße sind in Sachen Lärmschutz wehrlos. Sie können nach Einschätzung des Verwaltungsrechtlers Thomas Heinrichs aus Herne nur auf das freiwillige Programm der Bundesregierung zum Lärmschutz an der Güterzugstrecke vor ihrer Haustür setzen. „Selbst wenn die Stadt Duisburg die Frist für eine Klage gegen die Genehmigung des zweiten Gleises dort eingehalten und geklagt hätte, hätte das keinen Erfolg gehabt“, sagt der Rechtsanwalt.
Aber diese Frist sei irgendwann im Oktober 2012 abgelaufen. Bekanntlich hat die Bahn das viele Jahre lang ungenutzte zweite Gleis über die Haus-Knipp-Brücke Ende 2012 wieder in Betrieb genommen und später auch noch ein Überholgleis. Seitdem können Güterzüge zur Entlastung der Strecke Rheinhausen - Hochfeld über Baerl und Beeck umgeleitet werden. Bei Beeckerwerth kann mit bis zu 100 km/h gefahren werden. In der Folge klagen die Anwohner über deutlich mehr Bahnlärm als früher.
Bundesverwaltungsgericht entschied schon 1998
„Aber einen Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz gibt es nur bei einer ,wesentlichen Änderung des Verkehrsweges’“, sagt Anwalt Heinrichs. Das wäre der Fall, wenn Gelände für den Bahnverkehr wieder oder neu gewidmet würde. Im Fall bloß ungenutzter Gleise hatte das Bundesverwaltungsgericht 1998 und 1999 entschieden, dass selbst Lückenschlüsse zwischen Gleisen, die durch die Deutsche Teilung jahrzehntelang unterbrochen waren, nicht als Neubauten zu bewerten sind, auch wenn die Neuverlegung der Gleise, wie in Beeckerwerth geschehen, technisch einem Neubau nahe kommt.
„Bahnrecht und Bergrecht“, sagt Heinrichs, „sind bei uns rechtlich nahezu unangreifbar. Das will der Gesetzgeber so.“ Deshalb gebe es ja auch das freiwillige Lärmschutzprogramm des Bundes. Und danach soll auch der Beeckerwerther Streckenabschnitt gefördert werden. Entsprechende Voruntersuchungen laufen.
Verwaltung durfte alleine handeln
Anwalt Heinrichs hat auch keine Schwierigkeiten damit, dass die Stadtverwaltung weder Rat noch Bezirksvertretung Meiderich/Beeck von ihrer Stellungnahme zur Wiederinbetriebnahme dieses zweiten Gleises informiert hat. Sie hat dabei aber Bedenken wegen des Lärmschutzes erhoben - die das Eisenbahnbundesamt nicht berücksichtigen musste. Solche Stellungnahmen sind nach seiner Einschätzung Geschäft der laufenden Verwaltung, fallen damit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Auch das wäre höchstens bei einer Neuwidmung zugunsten der Bahn anders zu sehen.