Beeckerwerth.

Die Stadt Duisburg hat seinerzeit erhebliche Bedenken dagegen gehabt, das zweite Gleis auf der Güterzugstrecke zwischen Beeck und Baerl über die Haus-Knipp-Brücke ohne besondere Lärmschutzmaßnahmen wieder in Betrieb zu nehmen. Aber sie hat diese Bedenken nicht publik gemacht und ist damit bei der Genehmigungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt, auch nicht durchgedrungen.

Im August 2012 hatte die Stadt ihre Stellungnahme dazu beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Darin vermisste sie zunächst genauere Angaben darüber, wie viele Züge die nach dem Ausbau wieder zweigleisig nutzbare Strecke täglich befahren könnten. Die Bahn selbst wollte dazu gegenüber der Redaktion keine Angaben machen (wir berichteten).

Die Lärm-Experten der Stadt konnten auch nicht ausschließen, dass schon beim damaligen eingleisigen Betrieb für Anwohner der Strecke gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen auftreten. Solche Belastungen werden bei einem durchschnittlichen Lärmpegel von 60 Dezibel(A) in der Nacht und von 70 dB(A) am Tag angenommen. Dabei zählen also nicht einzelne Zugfahrten, also Lärmspitzenwerte, sondern der Durchschnitt der Belastung. Und den gibt das Eisenbahn-Bundesamt selbst für das Jahr 2007, also bei eingleisigem Betrieb, im Bereich Walporzheimer Straße/Ahrstraße, der am nächsten an den Bahngleisen liegt, mit 60 bis 65 dB(A) nur für den Bahnlärm an - und zwar als 24-Stunden-Wert. Daten für 2013, also bei zweigleisigem Betrieb, stehen auf der Internetseite der Behörde (www.eisenbahn-bundesamt.de) noch nicht zur Verfügung. Die Stadt selbst gibt für die Lärmbelastung durch Straßenverkehr dort in 24 Stunden ebenfalls 60 bis 65 dB(A) an, nachts dagegen maximal 59 dB(A), im Bereich Ahrstraße sogar weniger als 55 dB(A). Angaben zur Gesamtbelastung gibt es nicht.

„Kritische Toleranzwerte“

„Eine erstmalige oder weitergehende Überschreitung dieser Grenzwerte kann infolge der Baumaßnahme nicht ausgeschlossen werden“, warnte die Stadt damals weiter. Sollten bereits vor dem Ausbau die „kritischen Toleranzwerte“ überschritten werden, wären dort entsprechende Maßnahmen des Schallschutzes notwendig. Deshalb bat sie darum, die Auswirkungen des Schienenverkehrslärms auf die Nachbarschaft vor und nach dem Ausbau aufzuzeigen.

Wie das Eisenbahn-Bundesamt mit diesen Bedenken seinerzeit verfahren ist, dazu konnte die Behörde am Donnerstag nicht mehr Stellung nehmen.