Duisburg-Walsum.

Wenn es nach der Walsumer Bezirkspolitik ginge, gäbe es keine Spielhallen im Ortsteil. Bezirksbürgermeister Heinz Plückelmann (SPD) wörtlich während der jüngsten Sitzung: „Wir wollen möglichst null solcher Hallen!“

Gleichwohl ist den Politikern klar, dass sie Spielhallen nicht grundsätzlich verbannen können. Aber: Sie drängen darauf, dass der Glücksspielstaatsvertrag und das entsprechende Ausführungsgesetz haarklein umgesetzt werden. Sprich: Bis 2017, wenn die Übergangsfrist endet, soll nur noch eine Spielhalle pro Standort erlaubt sein.

Keine Mehrfachkonzessionen mehr

Mehrfachkonzessionen sind dann verboten, sprich, es gibt nicht mehrere solcher Anlagen nebeneinander in einem Gebäudekomplex. Außerdem muss ein Mindestabstand zwischen den Hallen von mindestens 350 Metern Luftlinie eingehalten werden.

Für Walsum bedeutet das, dass vermutlich ein paar der jetzt acht gemeldeten Vergnügungsstätten verschwinden müssen. Mit Mehrfachkonzession gibt es laut der Stadt Duisburg nur eine im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Sie befindet sich an der Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße und hat Bestandsschutz bis zum 1. Dezember 2017. Welche Hallen geschlossen werden, ist allerdings noch offen, erfuhren die Politiker.

Zugeklebte Schaufenster verboten

Ein weiterer Dorn im Auge der Walsumer sind die so genannten „Wettvermittlungsstellen“, also Wettbüros. Bei zwei Enthaltungen (Linke) beschloss die Bezirksvertretung den Antrag der CDU, den Oberbürgermeister aufzufordern, „die Betreiber von Wettvermittlungsstellen zu veranlassen, den Sichtschutz an ihren Lokalen zu entfernen“. Meistens sind die Schaufenster blickdicht zugeklebt, so dass man von außen nicht mitbekommt, was in den Räumen geschieht.

Laut Innenministererlass ist es aber verboten, Sichtschutz anzubringen. „Offensichtlich halten sich die Inhaber der Wettlokale aber nicht an diese Vorschrift“, so die CDU. Zum Hintergrund: Zugeklebte Scheiben stören das Straßenbild und bieten insbesondere Spielsüchtigen die Möglichkeit, anonym zu bleiben.