Duisburg. Mit einem neuen Glücksspielstaatsvertrag will der Staat die Spielsucht eindämmen. Die Betreiber der 104 Spielhallen in Duisburg wurden bereits vom Ordnungsamt informiert. Neben einer nächtlichen Sperrfrist ist unter anderem vorgesehen, dass die Betreiber ein Sozialkonzept vorlegen müssen.
Die Spielhallen in Duisburg werden bald zu einem großen Teil aus dem Stadtbild verschwinden. Möglich macht das der neue Glücksspielstaatsvertrag, den Nordrhein-Westfalen Anfang Dezember unterschrieben hat. Darin sind neue gesetzliche Regelungen vorgeschrieben, die den Betrieb der Groschengräber-Etablissements erheblich einschränken werden.
Der Staat will mit dem neuen Regelwerk, auch auf ausdrückliches Betreiben der EU hin, die Glücksspielsucht eindämmen. Es geht langsam los für die Inhaber von rund 140 Konzessionen, die an 104 Standorten im Stadtgebiet Spielhallen haben, aber am Ende kommt es knüppeldick.
Sperrzeit von 1 Uhr bis 6 Uhr
Einige der Regelungen gelten ab sofort, für einige andere hat der Gesetzgeber den Betreibern Übergangsfristen eingeräumt von einem bis fünf Jahren eingeräumt. Das Ordnungsamt hat die Betreiber bereits angeschrieben und auf die neue Rechtslage hingewiesen.
Zu den Regelungen, die gelten, gehört die Sperrzeit, die das Spielen von 1 Uhr bis 6 Uhr prinzipiell untersagt. „Die Sperrzeit gab es auch schon vorher. Es konnten allerdings Ausnahmegenehmigungen beantragt werden“, so Rainer Krambröckers, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt. Nur: Duisburg hat solche Ausnahmen noch nie genehmigt.
Keine „besondere Werbung“
Neu ist auch, dass keine Geldautomaten mehr in den Mini-Casinos stehen dürfen, Betreiber ein Sozialkonzept einreichen müssen, in dem sie beschreiben, was sie gegen Spielsucht tun und Informationsmaterial zu selbigem Thema auslegen. Casinos, Spielotheken, Fortunas Heimat: Wie viel Fantasie die Betreiber in der Vergangenheit auch immer entwickelt haben, um ihre Etablissements zu bewerben, damit ist Schluss. Wo eine Spielhalle drin ist, darf draußen auch nur Spielhalle dran stehen, nichts anderes.
Außerdem darf an den Fassaden keine „besondere Werbung“ hängen, wobei auch den Fachleuten vom Ordnungsamt, die diese juristische Formulierung vor Ort anwenden müssen, noch nicht ganz klar ist, was genau „besondere Werbung“ denn nun ist und was nicht.
Keine Mehrfachkonzessionen mehr
Das alles wird die Spielhallen noch nicht aus dem Stadtgebiet vertreiben. Aber die Regelungen, die nach einigen Übergangsfristen eingehalten werden müssen, haben es in sich. Der Trend bei Spielhallen ging in den letzten Jahren zu immer größere Etablissements.
Dazu haben Betreiber zum Beispiel sechs Konzessionen zusammengelegt, um - mit einigen rechtlichen Einschränkungen wie eigenen Eingängen - in einem großen Lokal möglichst viele Groschengräber aufzuhängen. Denn es gilt: Pro Konzession bis zu zwölf Geräte. Damit ist nun Schluss, solche Mehrfachkonzessionen sind nicht mehr erlaubt. Außerdem müssen neue Spielhallen demnächst 350 Meter Abstand von Schulen und Kindergärten einhalten.
Neue Spielhallen haben schlechte Karten
Gleiches gilt für andere Spielhallen. An der Wanheimer Straße beispielsweise existieren mehrere Spielhallen in einem kurzen Abstand. Damit ist in spätestens fünf Jahren Schluss. Nur, welche der Spielhallen nun dicht machen muss und welche als einzige weiter betrieben werden darf, ist eine schwierige Entscheidung. Wahrscheinlich werden diejenigen, die schließen müssen, direkt vor Gericht ziehen. „Da laufen sich schon Legionen von Anwälten warm“, schätzen Rainer Krambröckers und sein Kollege Frank van Staa. Aber egal, wie die Rechtsstreitigkeiten ausgehen. Am Ende werden Spielhallen geschlossen.
Neue Spielhallen haben hier eh schlechte Karten. Die Politik entschied Mitte 2011, dass neue Groschengräberhallen in Duisburg ohne Einschränkungen nur noch an zwei Bereichen erlaubt sind: an der Vulkanstraße in Hochfeld und an der westlichen Kaiser-Wilhelm-Straße in Marxloh.