Duisburg. Die Brandschutzverordnung setzt enge Grenzen - Dekorationen sind grundsätzlich nur in besonderen Fällen gestattet. Denn die Sicherheit der Menschen muss auch im Ernstfall gewährleistet sein. Ein Walsumer Schulleiter empört sich über dieses Verbot. Es gefährde den Bildungsauftrag seiner konfessionellen Einrichtung.
Ob im Advent in Schulen, Kitas und Amtsstuben Adventskränze und Weihnachtsbäume für festliche Stimmung und weihnachtlichen Schmuck sorgen muss jeder Chef der Einrichtung für sich entscheiden. Laut Brandschutzverordnung dürfen nirgendwo feuergefährliche Gegenstände in Fluchtbereichen stehen oder hängen.
Das passt einem Walsumer Grundschulleiter gar nicht: Er sieht den Bildungsauftrag seiner konfessionellen Einrichtung gefährdet. Es gehöre in seiner Einrichtung nun mal dazu, dass Kinder unterm Adventskranz Lieder singen. Uwe Rohde, Chef des Immobilien-Managements Duisburg (IMD) und damit weisungsberechtigt in allen Gebäuden, die seinem Unternehmen gehört, kann die Kritik nicht nachvollziehen. „Jeder Schulleiter weiß, wie die Bestimmungen sind.“ Die hat übrigens nicht das IMD erfunden, sondern seien Bestandteil der Landesbauordnung und gälten seit ewigen Zeiten, so Rohde.
Striktere Sicherheitsauflagen
Allerdings schaute man in der Vergangenheit offensichtlich nicht immer genau hin. Aber: Die Sicherheitsauflagen seien strikter geworden und deshalb gibt es heute öfters Diskussionen. Nicht nur in Schulen, sondern auch Kindergärten, Krankenhäusern, kurzum: allen öffentlichen Gebäuden. „Man wird sensibler.“
Verboten indes seien Dekorationen (wozu auch Wandbilder gehören) nicht grundsätzlich. Man müsse nur eben ganz genau hinschauen und überlegen, ob die Sicherheit der Menschen auch im Ernstfall gewährleistet sei. So sieht Rohde im großen Tannenbaum, der seit Jahrzehnten das Rathausfoyer ziert, keine Probleme: „Der Baum ist unter ständiger Aufsicht, ein Feuerlöscher steht bereit, die Kerzen sind elektrisch und rundherum ist ausreichend Fluchtweg vorhanden.“ Das sei in normalen Treppenhäusern oder Eingangsbereichen von Schulen und Kindergärten nicht (immer) so. Auch im Hamborner Rathaus mussten im Kellerflur die Gemälde aus Brandschutzgründen abgehängt werden.
Verantwortung liegt beim Dekorateur
Wie es die Betreiber öffentlicher Einrichtungen mit der Weihnachtsdekoration halten werden, ist jedem selbst überlassen, sofern keine Anordnungen behördlicherseits getroffen wurden. Rohde rät zu äußerster Vorsicht: „Die Verantwortung übernimmt derjenige, der Kränze aufhängt oder Bäume aufstellt.“
Eine kleine Umfrage an Duisburger Schulen ergab: So lange keine Anordnung kommt, werde man alles so handhaben wie bisher. Das heißt zum Beispiel im Fall eines Gymnasiums: Am Tag der offenen Tür erstrahlt ein Tannenbaum.