Duisburg. . „Auch wenn es möglicherweise dem ein- oder anderen Anwohner dort nicht gefällt: Die Mauer auf der Meidericher Gansstraße ist stabil“, sagte Sprecherin Anja Huntgeburth von der Stadt Duisburg im Gespräch mit unserer Zeitung.

„Auch wenn es möglicherweise dem ein- oder anderen Anwohner dort nicht gefällt: Die Mauer auf der Meidericher Gansstraße ist stabil“, sagte Sprecherin Anja Huntgeburth von der Stadt Duisburg im Gespräch mit unserer Zeitung.

Vor Wochenfrist hatte sich eine besorgte Bürgerin an die Redaktion gewandt: Aus einer Mauer auf der Gansstraße würden Steine fallen, sie habe Angst, dass die Mauer umstürze. Die Redaktion nahm die Mauer bei einem Ortstermin in Augenschein. Ergebnis: Putzbrocken und Steine in der Tat locker, optischer Gesamteindruck: schäbig (von den herrlichen Blumen dahinter mal abgesehen).

Dann leitete die Redaktion den Fall an die Stadt weiter. Die schickte Baukontrolleure nach Meiderich. Nicht zum ersten mal, wie sich heraus stellte: „Es gab da vor einem Jahr schon ein Überprüfung“, sagte Huntgeburth weiter, „wohl weil sich Nachbarn durch die Mauer gestört fühlten.“ Das Ergebnis vor einem Jahr und auch aktuell: „Die Mauer steht fest, ist nicht einsturzgefährdet und die städtischen Baukontrolleure waren umsonst draußen“, sagte die Sprecherin. Da spiele es auch keine Rolle, ob hier mal ein wenig der Putz bröckele oder dort mal ein Stein aus dem Mauerwerk falle. Es sei falscher Alarm.

Notorische Querulanten

Den habe man, sagte die Sprecherin weiter, bei der Stadt Duisburg allerdings nicht so gern, denn die Überprüfung vor Ort koste schließlich Geld und das sei in der Kommune knapp. Im vorliegenden Falle werde man unserer Zeitung, die den Einsatz veranlasst habe, keine Rechnung zukommen lassen. Dies sei ansonsten durchaus möglich und auch üblich, sagte die Sprecherin der Stadt Duisburg. Sprich: Wenn nach einem Bürgerhinweis die Baukontrolle der Stadt ausrückt, aber kein Mangel festgestellt wird, kann die Kommune den betreffenden Bürger zur Kasse bitten. Oder?

„Die betreffende Verordnung wird sehr selten angewendet“, sagte Huntgeburth. Allerdings glaube die Kommune, mit diesem Instrument einen wirksamen Schutz vor notorischen Querulanten und unversöhnlich verfeindeten Nachbarn zu haben.

50 bis 500 Euro

Haftbar zu machen sind bei dem Verfahren, das in der Landesgebührenordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen verankert ist, solche Bürger, die „ohne Sinn und Verstand“ den Dienst der kommunalen Kontrolleure in Anspruch nehmen.

Prinzipiell, sagte Huntgeburth, stünden dann Geldbeträge zwischen 50 und 500 Euro im Raum, die der betreffende Bürger zu entrichten habe:. „Da kommt es auf den Zeitaufwand in Verbindung mit dem Stundensatz von 71 Euro an“, sagte die Sprecherin, die betonte, dass die Regelung nicht neu sei: „Die gibt es seit einigen Jahren.“