Duisburg-Bruckhausen. .

Bezirksregierung Düsseldorf und Stadtverwaltung haben jetzt eine Anfrage der Linksfraktion in der Bezirksvertretung Meiderich/Beeck zum Ab­raumschutt von der ehemaligen Kokerei August Thyssen entlang der Kaiser-Wilhelm-Straße in Bruckhausen beantwortet.

Die Linke wollte wissen, auf welcher Grundlage diese Deponierung genehmigt wurde, zumal frühere Luftreinhaltepläne das Gelände als Emissionsschutzwall vorgesehen hätten. Antwort: Bei einer Ortsbesichtigung im März sei festgestellt worden, dass dort Materialien vom Abbruch des alten Hochofens 8 und der alten Kokerei auf Halde liegen. Die Kokerei sei noch nicht vollständig abgerissen. Das werde im Laufe des Jahres geschehen. Eine Baugenehmigung der Stadt für den Abriss liege vor. Da die Zeitspanne für die Lagerung überschritten sei, so die Bezirksregierung, sei Anfang Mai eine Ordnungsverfügung an Thyssen-Krupp-Steel gegangen, wonach die Halde binnen fünf Monaten, also bis Anfang Oktober, geräumt werden muss.

Zuordnungswerte

Die Stadt habe mit der Entsorgung von Abbruchmaterial nichts zu tun. Zuständige Behörde sei die Bezirksregierung, heißt es. Auf die Frage, ob der Schutt auf Schadstoffe hin geprüft worden sei, heißt es, es lägen einige Analyseergebnisse vor. Sie zeigten, dass das Material belastungsmäßig im Bereich der entsprechenden Zuordnungswerte für Baustoffe liege. Welchen Anteil Abwehungen von der Halde daran haben, dass die Grenzwerte für Feinstaub in Bruckhausen überschritten werden, dazu müsste ein separates Gutachten erstellt werden. Zu anderen Schadstoffen, die nach Bruckhausen gelangen und zu deren gesundheitlichen Auswirkungen für die Bevölkerung, danach hatte die Linke auch gefragt, seien keine Messungen bekannt, so die Bezirksregierung.