Duisburg-Beeckerwerth. In Beeckerwerth ist ein Neubauprojekt geplant, das in der Nachbarschaft hart kritisiert wird. So positioniert sich jetzt die Stadt Duisburg.
Über ein modernes Wohnbauprojekt im ehemaligen Beeckerwerther Pestalozzidorf ist in der Nachbarschaft längst ein Streit entbrannt. Ein Investor hat ein Grundstück gekauft und will das dortige Haus samt Garagen abreißen, um ein modernes Mehrfamilienhaus für acht Parteien zu errichten. Während einige Nachbarn durch den Abriss „das ganze Pestalozzidorf zerstört“ sehen, stoßen sich andere vor allem an dem geplanten Bauprojekt.
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„Dieses geplante Apartmenthaus wird alles andere in der Siedlung überragen“, kritisiert Anwohner Klaus Brüggenwerth. Das Bauvorhaben namens Rheinterrassen am Koblenzer Ring sieht zwei Vollgeschosse und darüber zwei Penthouses mit Dachterrassen vor. Die Duisburger Greafs GmbH (Global Real Estate and Financial Services) sieht in ihrem Wohnbauvorhaben eine „Aufwertung für die Siedlung“. Nicht nur durch die Ausstattung des Wohngebäudes, wie Geschäftsführer Serdar Yavuz unterstreicht. Sondern vor allem, weil die künftigen Mietwohnungen barrierefrei sind. Barrierefreien Wohnraum gebe es nicht im Stadtteil.
„Unverschämte Anmaßung“: Anwohner sehen ihre Siedlung durch das Bauprojekt bedroht
„Hier gibt es nichts aufzuwerten“, findet Brüggenwerth und verweist auf viele schöne Eigenheime. Einzig das leere, für den Abriss vorgesehene Haus sei ungepflegt. Das bestätigt auch Nachbarin Brigitte Rötger, die eigentlich anders heißt, aber bei dem Streitthema ihren echten Namen nicht in der Zeitung lesen möchte: „Bis auf dieses eine Haus handelt es sich um eine sehr gepflegte Siedlung, an der die Anwohner mit dem Herzen hängen.“
Die Behauptung, dass das geplante Achtfamilienhaus die Einfamilienhaussiedlung aufwerten könne, empfinde sie als „unverschämte Anmaßung“. Vielmehr werde sich „die Zunahme der Bevölkerungsdichte und zusätzlicher Autoverkehr wohl eher wertmindernd auf das Umfeld auswirken“.
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Außerdem führen Befürworter wie Kritiker des Wohnbauprojekts den Paragrafen 34 des Baugesetzbuches an, um ihre jeweilige Sicht zu untermauern. Denn die Bezirkspolitik hat für die Siedlung keinen Bebauungsplan aufgestellt, daher entscheiden die Fachleute im Rathaus über Bauanträge gemäß § 34.
Aus Sicht der Anwohner verletzt das Wohnbauvorhaben die „nachbarlichen Interessen“, die zu würdigen der Paragraf vorschreibt. Dem widerspricht jedoch die Stadt Duisburg. Die Rheinterrassen verletzten demnach die Interessen der Nachbarschaft nicht, wie Stadtsprecher Maximilian Böttner mitteilt und ergänzt: „Es bestehen keine planungsrechtlichen Bedenken gegenüber dem Vorhaben.“ Dementsprechend sei die Baugenehmigung bereits erteilt worden.
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Aus dem Disput, was der Abriss und Neubau für den Siedlungscharakter des Pestalozzidorfs bedeutet, hält sich die Stadt übrigens heraus. Durch die Baugenehmigung sei ausschließlich bewertet worden, ob das Projekt „der rechtlichen Prüfung standhält“, so Böttner: „Wir bewerten dabei nicht, ob ein Bauprojekt das Gebiet auf- oder abwertet.“