Duisburg. Die Stadt Duisburg hat erlaubt, ein Grundstück in Marxloh zu roden, obwohl das Naturschutzgesetz es verbietet. Was die Grillo-Werke dort planen.

Anfang März, der Frühling ringt langsam den Winter nieder, und eine Duisburgerin traut ihren Augen kaum: Das über Jahrzehnte verwilderte Grundstück an der Dahlmannstraße, Ecke Weseler Straße in Marxloh wird gerodet. Dabei war das brachliegende Gelände inmitten des Stadtteils längst Heimat für viele Tiere wie Igel, Hasen, Füchse, für verschiedene Vogelarten und Insekten. Die einzigen Bewohner sind jetzt bloß noch ein paar Bäume – und eine Menge Müll.

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Was die Frau aus Marxloh, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, besonders stört: Per Bundesnaturschutzgesetz darf Grünzeug zwischen dem 1. März und dem 30. September eigentlich gar nicht gerodet, abgeschnitten oder zerstört werden. Die Stadt Duisburg bestätigte ihr, dass die Untere Naturschutzbehörde eine Sondergenehmigung erteilt hat. Die gab es auf Anfrage des Grundstückseigentümers: der Grillo-Werke.

Grillo-Werke roden Grundstück für geologische Untersuchungen und Vermessungen

Eigentlich, sagt Dr. Lothar Konrad von den Grillo-Werken, sei die Rodung des Grundstücks für den Zeitraum zwischen dem 22. Februar und dem 25. Februar eingeplant gewesen. „Aufgrund von nicht verschiebbarer Sonderaufgaben beim Landschaftsgärtner und Corona-Auswirkungen wurden die Rodungen mit Genehmigung am 3. März begonnen und schneller als geplant abgeschlossen.“

So sah’s mal aus: Bevor gerodet wurde, bot das Unterholz an der Dahlmannstraße in Duisburg-Marxloh vielen Tierarten eine Heimat.
So sah’s mal aus: Bevor gerodet wurde, bot das Unterholz an der Dahlmannstraße in Duisburg-Marxloh vielen Tierarten eine Heimat. © Privat

Aber warum musste das Chemie-Unternehmen das Grundstück so dringend roden? „Um auf dem Grundstück unaufschiebbare geologische Untersuchungen und Vermessungsarbeiten durchführen zu können“, erklärt Stadtsprecher Sebastian Hiedels. Mit dieser Begründung hatte Grillo die Untere Naturschutzbehörde im Rathaus um die Sondergenehmigung gebeten, die dann auch erteilt wurde. Die geplanten Untersuchungen hat die Behörde demnach als hinreichenden Grund angesehen, die Rodungsarbeiten zu genehmigen. Grillo habe nachvollziehbar darlegen können, dass die Arbeiten nicht bis zum Herbst warten können. Sie sind demnach notwendig als Vorbereitung für bauliche Maßnahmen. Zudem hätte es sonst Terminschwierigkeiten mit Fachfirmen gegeben.

Die Zukunft des Geländes in Duisburg-Marxloh ist noch ungewiss

Grundsätzlich, fährt Hiedels fort, sei der 1. März als Stichtag anzusehen. Jedoch gibt es Ermessensspielräume, um von diesem Termin abzuweichen. „In dem vorliegenden Fall handelte es sich allerdings auch nur um wenige Tage, in der die Frist überschritten wurde. Aufgrund der kühlen und regnerischen Witterung waren die Vögel zudem noch nicht intensiv mit dem Nestbau befasst. Konflikte mit dem Artenschutz waren daher nicht zu erwarten.“

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Wie genau es mit dem Grundstück weitergeht, kann Grillo derzeit noch nicht sagen. Nach den abgeschlossenen Rodungsarbeiten folgen zunächst die bei der Stadtverwaltung angegebenen geologischen Untersuchungen. Dann lässt das Chemie-Unternehmen mit Sitz in Marxloh das Areal vermessen.

Von den Ergebnissen dieser Untersuchungen hängt ab, was mit dem Grundstück an der Dahlmannstraße geschehen soll. Auf dieser Grundlage wollen die Grillo-Werke entscheiden, ob, an wen und für welchen Zweck es verkauft wird.

>> DAS SAGT DAS BUNDESNATURSCHUTZGESETZ ZU RODUNGEN

  • Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet im Paragrafen 39, „Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.
  • Im Absatz fünf steht außerdem, dass die Rodung von „Hecken, lebender Zäune, Gebüsche und anderer Gehölze“ zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten ist. Von diesem Verbot gibt es allerdings etliche gesetzliche Ausnahmen.