Duisburg. Wohnungskonzerne verlangen in Duisburg oft zu hohe Mieten – sagt der Mieterbund. Wie die Unternehmen tricksen und welche Optionen Mieter haben.
Das Wohnungsunternehmen LEG soll in einer Duisburger Siedlung die Mieten unerlaubt hochtreiben, indem es die Wohnlage zu gut ansetzt. Das zumindest wirft ihr ein Mieter aus Obermeiderich vor, und will diesen Streit von einem Richter entscheiden lassen. Solche Fälle sind in Duisburg kein Einzelfall, sagt Rechtsanwältin Sonja Herzberg vom Mieterbund Rhein-Ruhr im Gespräch mit der Redaktion. Jedoch trickse bei der Wohnlage nicht allein die LEG.
„Das ist ein feststellbarer Trend bei den großen Wohnungsunternehmen“, sagt Herzberg und meint damit in Duisburg vor allem die ZBI-Gruppe, aber beispielsweise auch die Adler-Gruppe oder Vonovia. Die örtlichen Genossenschaften nimmt sie davon ausdrücklich aus.
LEG benutzt für Duisburger Mieten nicht hauptsächlich den Mietspiegel
Bedenklich findet die Juristin die Praxis der LEG, nicht vornehmlich den örtlichen Mietspiegel für die Miethöhe heranzuziehen, sondern ein anderes Instrument: Vergleichswohnungen in der Umgebung. Das bedeute für Mieter einen großen Nachteil, weil sie gar nicht nachvollziehen könnten, ob die Wohnungen und deren Ausstattungen wirklich vergleichbar seien.
Dass der Wohnungskonzern tatsächlich mit der Lärmkarte des Landesumweltministeriums arbeitet, um die Wohnlage zu bestimmen, wie er es im Obermeidericher Fall angibt, bezeichnet die Fachfrau für Mietrecht als ein Novum. „Der Mietspiegel sollte als Begründungsinstrument herangezogen werden“, fordert sie. Die Lärmkarte sei eher dafür da, um Gründe für Mietminderungen festzustellen. Sie fließe in einigen Städten durchaus in den Mietspiegel ein, nicht jedoch in Duisburg.
Mieterbund rät: Mieterhöhungen immer durch Experten überprüfen lassen
Ohnehin rät Sonja Herzberg allen Mietern, eine Mieterhöhung immer durch Fachleute prüfen zu lassen, bevor man sie akzeptiert. Denn eine Zustimmung per Unterschrift, die die Wohnungskonzerne letztlich gerichtlich einklagen, lasse sich später nicht mehr widerrufen. Mit Expertenhilfe lasse sich vorher vielleicht ein Kompromiss finden.
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Zwar könne man auch nur unter Vorbehalt zustimmen, aber dann lande der Fall auch meist vor Gericht. Und trete man dort gegen ein Wohnungsunternehmen an, sei das immer ein „hohes finanzielles Risiko“, weil oft Gutachten für mehrere tausend Euro beauftragt werden müssten.
Deshalb wirbt Sonja Herzberg für eine Mitgliedschaft in einem Mieterschutzbund oder für eine Rechtsschutzversicherung, „ohne ist man auf verlorenem Posten“.
>> SCHIMMELBEFALL, HEIZUNGS- UND WARMWASSERAUSFÄLLE
● Nicht nur bei der Miete versuchen Wohnungskonzerne wie die LEG oder die ZBI-Gruppe laut Mieterbund-Anwältin Sonja Herzberg für sich das Optimum zulasten ihrer Mieter herauszuholen. Auch die Betriebskosten werden vielfach zu hoch angesetzt und nur vage angegeben.
● Anfragen auf Belegeinsicht werden jedoch oft ignoriert. Ohnehin beklagen Mieter und der Mieterschutzbund gleichermaßen, dass die Konzerne kaum erreichbar sind und keinen guten Service bieten. Anwältin Herzberg: „Bei der Vonovia versucht man immerhin noch, inhaltlich zu antworten. Bei den anderen Großen nicht.“
● Beim Mieterbund liegen aktuell nicht nur Beschwerden über die LEG bezüglich falsch berechneter Mieten, vielfach geht es um Schimmel oder tagelange Heizungs- und Warmwasserausfälle.