Duisburg. Nach den massiven Heizungsausfällen in Duisburger LEG-Wohnungen sagt Sonja Herzberg vom Mieterbund Rhein-Ruhr, worauf Mieter achten müssen.

In fast 200 LEG-Wohnungen in Duisburg hat es zuletzt massive Heizungsausfälle gegeben – in Wehofen und in der Neudorfer Einschornsiedlung. Auf Nachfrage der Redaktion erklärt Sonja Herzberg vom Mieterbund Rhein-Ruhr, worauf Betroffene achten müssen und welchen Ansprüche sie haben.

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Was muss ich bei einem Heizungsausfall zunächst tun?

Die Mängel müssen angezeigt und eine Frist zur Behebung gesetzt werden. Außerdem sollten täglich die Innen-, aber auch die Außentemperaturen protokolliert werden. Es ist wichtig, das Maß der sogenannten Wohnwertbeeinträchtigung zu dokumentieren, falls es später Streit um die Höhe der Mietminderung geben sollte.

LEG-Heizungsausfälle in Duisburg: Mieterbund zur Höhe der Mietminderungen

Wie hoch darf eine Mietminderung ausfallen?

Jeder Mieter hat Anrecht auf eine 20 Grad warme Wohnung. Im Badezimmer müssen es sogar 24 Grad sein, weil man sich dort ja auch unbekleidet aufhält. Schon bei 18, 19 Grad Innentemperatur kann die Miete um zehn Prozent gemindert werden. Das wird dann entsprechend gestaffelt mehr, wenn es in der Wohnung noch kälter wird. Bei zwölf Grad zum Beispiel ist eine Mietminderung von bis zu 60 Prozent möglich. Das ist aber eigentlich das Maximum, weil man ja zumindest noch ein Obdach hat.

Ab wann kann ich die Miete mindern?

Unabhängig von der gesetzten Frist können die Betroffenen das sofort machen. Und das sollten sie auch tun. Bei einem späteren Zeitpunkt besteht ansonsten die Gefahr, das Recht zu verlieren, die Miete zu mindern. Entsprechende Gerichtsurteile gibt es leider.

Zurückbehaltungsrecht und Einstweilige Verfügung

Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen darüber hinaus gegenüber dem Eigentümer beziehungsweise Vermieter?

Neben einer Mietminderung gibt es das sogenannte Zurückbehaltungsrecht. Wenn der Vermieter danach den Mangel immer noch nicht beseitigt, kann der Mieter von diesem Recht Gebrauch machen, um den Druck zu erhöhen. Dann darf er die Miete ganz oder teilweise einbehalten. Im Gegensatz zur Mietminderung muss dieser Betrag aber zurückgezahlt werden, sobald alle Mängel beseitigt wurden. Auch Stromkosten für Heizlüfter können in Rechnung gestellt werden. Den Anspruch auf eine außerhäusige Unterbringung geltend zu machen, ist dagegen während der Corona-Pandemie angesichts zum Beispiel immer noch geschlossener Hotels fast unmöglich.

Wie sieht es mit dem Gang vor Gericht aus?

Um die Mängel beseitigen zu lassen, gibt es auch die Möglichkeit, eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Ich weiß, dass viele Betroffene eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen, aber ich möchte ausdrücklich und gerade in der kalten Winterzeit dazu ermutigen.

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