Duisburg. .

Im Vorfeld der Loveparade haben OB Sauerland und die NRW-Staatskanzlei offenbar Drucl auf die Bezirksregierung ausgeübt. Diese hatte sich anfangs wegen finanzieller Schwierigkeiten der Stadt Duisburg quergestellt.

Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) und die NRW- Staatskanzlei haben im Vorfeld der Loveparade offenbar Druck auf die Bezirksregierung ausgeübt, damit das Techno-Ereignis trotz finanzieller Bedenken in der Ruhrgebietsstadt stattfinden konnte. Dies geht aus einem Schreiben des persönlichen Referenten des damaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) hervor, das der NRZ vorliegt.

In einem Telefonat mit Rüttgers Mitarbeiter machte das Duisburger OB-Büro am 29. Oktober 2009 deutlich, „dass die Stadt Duisburg das Ziel hat, die Loveparade (...) auszurichten, um ein ähnliches Desaster wie in Bochum zu verhindern“. Aus dem Schreiben von Rüttgers Referenten an das Büro des damaligen Kulturstaatssekretärs Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff geht hervor, dass Duisburg entstehende Kosten übernehmen wollte. „Allerdings wird in diesem Zusammenhang, aufgrund der Freiwilligkeit der Leistung und der Haushaltslage der Stadt, mit Konsequenzen durch die Bezirksregierung gerechnet“, beschrieb der Referent das Telefonat dem Büro des Kulturstaatssekretärs. „Die Stadt Duisburg erbittet daher die politische Rückendeckung durch die Staatskanzlei.“

Gutachten belastet Polizei

Die gab’s prompt. Nach einem Telefonat von Grosse-Brockhoff mit Karl Peter Brendel, damals Staatssekretär im Innenministerium, wurde handschriftlich auf dem Brief notiert: „Loveparade wird genehmigt“. Und: „IM redet mit RP Büssow“. Damit wird deutlich, dass vom damaligen Innenminister Ingo Wolf („IM“) Druck auf Regierungspräsident Jürgen Büssow als Kommunalaufsicht ausgeübt wurde, die Loveparade nicht aufgrund der Finanzlage der überschuldeten Stadt zu kippen.

Norbert Römer, SPD-Fraktionschef im Landtag, forderte Sauerland indirekt zum Rückzug auf. „Bei mir verfestigt sich der Eindruck, dass er keinen positiven Beitrag zur Aufklärung leistet.“ Sauerland werde „sich der politischen Verantwortung stellen müssen“.

Unterdessen hat ein von der Landes-FDP in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben, dass „die Aufgabe der Gefahrenabwehr in jedem Falle den anwesenden Polizeikräften“ oblag und eine vollständige Übertragung der Aufgabe der Gefahrenabwehr an den Veranstalter gegen das Verfassungsrecht verstoße.