Duisburg. Ein 47-jähriger Duisburger kam nicht damit klar, dass eine 39-Jährige ihm den Laufpass gegeben hatte, und schickte Nacktfotos von ihr an deren Personalabteilung. Vor dem Amtsgericht gab es dafür gestern eine saftige Geldstrafe von 1800 Euro. Wahrscheinlich wird er in Berufung gehen.
Die moderne Technik hat der Menschheit eine bunte Fülle neuer Möglichkeiten beschert, Straftaten zu begehen. Das bewies gestern vor dem Amtsgericht Stadtmitte der Prozess gegen einen 47-jährigen Hochfelder.
Aus Frust darüber, dass eine Geliebte ihm den Laufpass gab, hatte er am 30. Dezember 2013 an die Personalabteilung des Krankenhauses, in dem die Duisburgerin arbeitet, eine Mail mit Nacktfotos der 39-Jährigen geschickt. Die erotischen Bilder hatte die Frau dem Liebhaber einige Zeit zuvor gemailt - natürlich nur zur privaten Verwendung.
Nacktbilder im Internet
Der Angeklagte hatte in der Nachricht so getan, als sei er die Ehefrau eines Patienten des Krankenhauses, die zufällig im Internet über die Aufnahmen der Krankenschwester gestolpert sei. „Wunderbar, wie ihre Mitarbeiterinnen sich im Internet präsentieren“, empörte sich die erfundene Schreiberin. „Von solchen Schwestern würde wohl jeder Mann gerne gepflegt.“ Und unter seiner echten Adresse schickte der 47-Jährige seiner Ex fast zeitgleich eine Mitteilung, in der er „Viel Spaß mit der Personalabteilung“ wünschte.
Die 39-jährige Ehefrau und dreifache Mutter, die den Angeklagten schon wegen Nachstellung angezeigt hatte, ging auch wegen der Fotos zur Polizei, nachdem ein peinlich berührter Personalchef sie über den Vorfall informiert hatte.
Der Angeklagte sei wohl nicht damit fertig geworden, dass sie die Affäre nach einigen Wochen beendet habe, so die Zeugin. „Ich habe meinem Mann die Sache dann gebeichtet.“ Das habe den Angeklagten nicht davon abgehalten, sie immer wieder zu belästigen oder mit Geschenken vor der Tür zu stehen. „Einmal waren auch zwei Reifen meines Autos zerstochen.“ Der Gipfel sei dann die Sache mit den Fotos gewesen.
Beim Verschicken der Nacktfotos betrunken gewesen
Der nach einem Unfall derzeit von Krankengeld lebende 47-Jährige bedauerte seine Nachrichten-Aktivitäten. Er hätte, als er die Mails zur Nachtzeit schickte, reichlich getrunken gehabt, könne sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern. „Ich habe großen Mist gemacht. Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurück drehen“, meinte er, und brach beinahe in Tränen aus.
Die Strafrichterin hatte wenig Verständnis für die Verhaltensweise des Angeklagten und verurteilte ihn wegen Verleumdung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro). Der Berufskraftfahrer, zu dessen Aufgaben nach eigenen Angaben fallweise auch der Transport von Sprengstoff gehört, müsste mit dieser Vorstrafe den Verlust seines Jobs befürchten. Ab 91 Tagessätzen steht das Urteil im Führungszeugnis. Sehr wahrscheinlich wird er daher Berufung einlegen.