Duisburg. Hat eine 34-Jährige versucht, ihren damaligen Ehemann mit vergifteten Hackfleischbällchen vom Leben in den Tod zu befördern, um den tyrannischen Gatten loszuwerden? Das konnte das Landgericht der Frau in vier Verhandlungstagen nicht nachweisen. Sie kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Vier Verhandlungstage lang hatte das Landgericht versucht, Licht in das Dunkel einer Tat zu bringen, in der mit Schlafmitteln vergiftete Hackfleischbällchen eine Hauptrolle spielten. Am Ende war der 34-jährigen Angeklagten nicht nachzuweisen, dass sie ihren damaligen Ehemann tatsächlich hatte umbringen wollen.

Der ursprüngliche Plan der Frau hatte zwar vorgesehen, den ihren Schilderungen nach zu tyrannischem Verhalten und Gewalttätigkeiten neigenden Angetrauten zu töten. Die Frau hatte angesichts der Weigerung ihrer Familie, eine Scheidung zu akzeptieren, keinen anderen Ausweg mehr gesehen.

Doch in letzter Minute, so das Geständnis der Angeklagten am ersten Verhandlungstag, habe sie einen Rückzieher gemacht: Nach dem Genuss von drei oder vier Hackbällchen war der Ehemann in den Tiefschlaf gefallen. Sie habe genau gewusst, dass er den Rest verschlungen hätte, wenn er wieder aufwachte. Deshalb habe sie die übrigen Frikadellen in den Müll geworfen, so die 34-Jährige.

Schwester der Angeklagten ist unauffindbar

Tatsächlich bestätigte der Ehemann, der sich damals nur über seine Müdigkeit gewundert hatte, dass er nach dem Aufwachen vergeblich die restlichen Hackbällchen gesucht habe, weil er sie eigentlich aufessen wollte. Andere Zeugen brachten das Schwurgericht nicht weiter: Als Verwandte nutzten sie die ihnen zustehende Möglichkeit, keine Aussage zu machen. Und die wichtigste Zeugin, die Schwester der Angeklagten, die den Plan nach Angaben der 34-Jährigen mit ausgeheckt haben soll, war unauffindbar.

Am Ende war die Version der Angeklagten, die auf einen strafbefreienden Rücktritt vom Mordversuch hinauslief, nicht zu widerlegen. Übrig blieb daher nur eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe dafür fiel mit zwei Jahren auf Bewährung relativ milde aus. Zum einen, weil die Angeklagte bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten war. Zum anderen aufgrund des Geständnisses: Ohne die Angaben der 34-Jährigen hätte am Ende des Verfahrens aller Voraussicht nach nur ein Freispruch stehen können.