Duisburg. Ein 55 Jahre alter Duisburger soll sich in mehreren Fällen an Nachbarskindern vergangen haben. Einige der Mädchen hatten den Mann zuhause besucht, obwohl der einschlägig Vorbestrafte keinen Kontakt zu Kindern hätte haben dürfen. Nun wird entschieden, ob der Duisburger in Sicherungsverwahrung kommt.

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern muss sich seit Freitag ein 55-jähriger Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz verantworten. Zwischen Juli 2010 und März 2014 vergriff er sich in sechs Fällen an Nachbarskindern im Alter zwischen acht und zwölf Jahren. Einige der Mädchen hatten den Angeklagten in vielen Fällen Zuhause besucht, weil sie mit den beiden Kaninchen des 55-Jährigen spielen wollten.

Dabei hätte der Mann überhaupt keinen Kontakt zu Kindern mehr haben dürfen: Mehrfach einschlägig vorbestraft, hatte er zuletzt von 2003 bis 2010 sieben Jahre lang wegen Kindesmissbrauch hinter Gittern gesessen. Unter Führungsaufsicht stehend war ihm der Kontakt zu Kindern und die Annäherung an Schulen, Kindergärten oder Spielplätze verboten worden.

Angeklagter gestand vor Gericht alle Vorwürfe

Doch kaum aus der Haft entlassen war der 55-Jährige in alte Verhaltensmuster zurück gefallen. In seiner Neudorfer Wohnung und in einer Hobby-Werkstatt auf dem Hinterhof hatte er die Kinder umarmt, über der Kleidung an den Geschlechtsteilen gestreichelt, in anderen Fällen auch unter die Kleidung der Mädchen gegriffen.

Der Angeklagte legte zum Prozessauftakt ein rückhaltloses Geständnis ab. „Das stimmt so. Die Taten habe ich begangen.“ Er habe die ihm zur Last gelegten Übergriffe wahrscheinlich nicht zuletzt deshalb begangen, weil er seine eigenen Erfahrungen als Missbrauchsopfer nie richtig habe verarbeiten können.

Er habe nach seiner letzten Haftentlassung die Befürchtung gehabt, wieder rückfällig zu werden, habe sich mit Weiterbildungsmaßnahmen abgelenkt, berichtete der 55-Jährige. „Ich habe gehofft, das klappt.“

Kammer muss über Sicherungsverwahrung entscheiden

Das Unheil habe seinen Lauf genommen, als er von einem Nachbarn zwei Kaninchen übernahm. „Die Kinder hatten vorher schon Kontakt zu den Tieren gehabt, wollten sie bei mir besuchen.“ Er habe Angst gehabt, den Nachbarn zu offenbaren, dass die Kinder gar nicht zu ihm hätten kommen dürfen.

Seit April in Untersuchungshaft musste der Angeklagte im Gefängnis inzwischen isoliert werden, nachdem er Übergriffen von Mitgefangenen, die von den Vorwürfen erfahren hatten, ausgesetzt war. Der 55-Jährige ist schwer herzkrank. Aufgrund eines Herzklappenfehlers muss er in naher Zukunft operiert werden.

Für das schwierige Verfahren sind bis Mitte November drei weitere Verhandlungstage geplant. Dem 55-Jährigen könnte neben einer zeitigen Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus drohen. Das aus Sicht des 55-Jährigen wohl schlimmste Ergebnis des Prozesses könnte auch die Anordnung einer zeitlich unbefristeten Sicherungsverwahrung im Gefängnis sein. Ein psychiatrischer Gutachter wird dazu Stellung nehmen.