Duisburg. Obwohl er arbeitete, kassierte ein 30 Jahre alter Duisburger Geld vom Jobcenter. Und benahm sich vor Gericht daneben

Wegen Betruges musste sich ein 30-jähriger Radladerfahrer aus Hochfeld vor dem Amtsgericht verantworten. Im März und April 2013 hatte er Unterstützung vom Jobcenter kassiert, obwohl er schon wieder in Lohn und Brot war. Bemerkenswert machte den Fall, der am Dienstag in Duisburg verhandelt wurde, vor allem die Person des Angeklagten.

Schuldbewusstsein war dem 30-Jährigen nicht anzumerken. „Ich hatte meinen Arbeitgeber gebeten, die Jobaufnahme zu melden“, schnodderte der Angeklagte. Er sei ja schließlich den ganzen Tag über auf einer Baustelle in Aachen tätig gewesen. „Da konnte ich mich nicht darum kümmern. Und ein Handy habe ich nicht.“ Auf die Idee, dem Jobcenter einen Brief zu schreiben, war er nicht gekommen.

Angeklagter hat Überblick über Finanzen verloren

Ob er die 566 Euro, die ihm zu viel bezahlt wurden, denn zurück gezahlt habe, wollte die Strafrichterin wissen. „Ne, sonst säße ich ja wohl auch kaum hier“, offenbarte der Angeklagte einen klassischen Rechtsirrtum. Die Richterin musste ihn belehren, dass ein Betrug ein Betrug bleibt, selbst wenn man den Schaden wieder gut gemacht haben sollte.

Der 30-Jährige berichtete, dass er ein wenig den Überblick über seine Finanzen verloren habe. „Ich hatte 17.000 Euro Schulden. Sieben Haftbefehle waren bei der Schufa aufgelistet.“ Einen großen Teil der Schulden habe er mit Hilfe seiner Eltern inzwischen schon abbezahlt.

Verwundert zeigte sich der Angeklagte, dass ihn nie eine Forderung des Jobcenters erreicht habe, das Geld zurück zu zahlen. Dabei habe er sich doch stets korrekt beim Bezirksamt umgemeldet - fünf Mal innerhalb eines Jahres. Immerhin ließ er sich von einer Mitarbeiterin des Jobcenters im Gerichtsaal alle notwendigen Daten geben, um die Summe schnellstmöglich zurück zu zahlen.

Zusätzlich Sozialstunden

„Sie sollten sich mal andere vornehmen, die die Arge richtig abzocken“, trumpfte der 30-Jährige noch auf, bevor ihn die Richterin zu drei Monaten Haft verurteilte, die sie auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte. „Es ist ausschließlich ihre Pflicht, dem Jobcenter entsprechende Mitteilung zu machen“, machte sie dem Angeklagten deutlich. Und brummte ihm deshalb obendrein 50 Stunden Sozialdienst auf.

Der reagierte gereizt. „Wie soll ich das denn bei meinem Job machen?“ Das habe man schon bei ganz anderen hinbekommen, blieb die Richterin ruhig. „Ich bin aber nicht ein anderer, junge Frau“, vergriff sich der Angeklagte im Ton gegenüber der deutlich älteren Juristin. Die ließ sich nicht erschüttern. Über die letzte Frage des Angeklagten konnte sie sich allerdings nur wundern. „Wo bekomme ich denn meinen Verdienstausfall?“ wollte der 30-Jährige wissen. Gar nicht, so die Antwort. „Wenn sie zugehört hätten, wüssten sie, dass sie die Kosten des Verfahrens zu tragen haben.“