Duisburg. Zwei Mitangeklagte eines 34-jährigen Kameruners wurden allerdings freigesprochen. Die Beweise reichten nicht, um sie der Mittäterschaft bei Betrügereien zu überführen

Die Ermittlungen gegen eine Gruppe von Tätern, die im Raum Duisburg unter falschen Namen Konten eröffnete, mit Kreditkarten betrog und fleißig Waren bestellte, waren mühsam und langwierig.

Während einige der Beteiligten bereits vor geraumer Zeit vom Amtsgericht verurteilt worden waren, fand die strafgerichtliche Aufarbeitung der Serientat erst gestern ihren Abschluss. Wegen gewerbsmäßigen Betruges fanden sich drei Männer aus Kamerun vor dem Amtsgericht wieder.

Den 31 bis 34 Jahre alten Angeklagten wurden insgesamt 12 Straftaten vorgeworfen. In wechselnder Beteiligung, teils mit anderen Mittätern, hatten sie laut Anklage zwischen Mai 2010 und August 2012 unter falschem Namen bei Geldinstituten in Duisburg, Essen und Mülheim Konten eröffnen und die Limits von Kreditkarten ausschöpfen wollen. Darüber hinaus waren Textilien und Unterhaltungselektronik bestellt, aber nicht bezahlt worden.

Afrikaner traten als Skandinavier auf

Seltsamerweise hatten sich die drei Schwarzafrikaner laut Anklage ausgerechnet falscher skandinavischer Ausweispapiere bedient, traten als Dänen, Schweden und Norweger auf. Möglicherweise einer der Gründe, warum Bankmitarbeiter in zahlreichen Fällen Verdacht schöpften.

Vor dem Schöffengericht legte nur einer der Angeklagten ein Geständnis ab. Er berichtete, sich damals illegal in Deutschland aufgehalten zu haben. „Ich hatte kein Geld, nur soziale Kontakte zu Afrikanern.“ Diese Notlage hätten Landsleute ausgenutzt, um ihn zu Straftaten zu überreden. „Ich habe alle möglichen Papiere unterschrieben, ohne zu wissen, worum es sich handelte.“ Sein Lohn: Ab und zu ein 50- oder 100-Euro-Schein und ein Bademantel im Wert 149 Euro. Und man schickte ihn in Banken.

Die acht Taten wertete das Gericht am Ende nur als Urkundenfälschung. Denn der 34-Jährige berichtete, die Hintermänner hätten ihm Fotos von Bankmitarbeitern gezeigt, an die er sich in den Fällen, in denen es mit Kontoeröffnung und Kreditkartenantrag klappte, hatte wenden sollen. „Denen musste ich nichts sagen. Die wussten bescheid.“ Fraglich also, wer da eigentlich betrogen hatte. Der 34-Jährige kam mit einem Jahr auf Bewährung davon.

Die beiden anderen Angeklagten - einer bestritt alles, ein zweiter schwieg - sprach das Gericht frei. Die Beweise reichten nicht, ihnen eine Schuld zuweisen zu können. Ähnlich hatte das auch schon bei den mutmaßlichen Hintermännern ausgesehen: Die Verfahren gegen sie waren eingestellt worden.