Duisburg.

Beim so genannten „Skimming“, dem illegalen Ausspähen von Kontendaten und anschließendem Herstellen falscher Kreditkarten mit den erschlichenen Daten, gibt es einen Schwachpunkt: Irgendwer muss die Karten hinterher einsetzen und läuft Gefahr, dabei erkannt zu werden. Ein 36-jähriger Rumäne, der sich nun wegen Verwendens gefälschter Zahlungskarten und Betruges vor dem Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verantworten musste, war offenbar ein dankbarer Helfer gewesen.

Im März 2013 hatte er an zwei Tagen in insgesamt sieben Fällen in Duisburg und Umgebung mit gefälschten Kreditkarten eingekauft. In zwei Fällen blieb es beim Versuch, weil das Personal an der Kasse Verdacht schöpfte. Der Schaden belief sich auf insgesamt gut 1200 Euro.

Gekaufte Zigaretten brav abgeliefert

Er sei nach Duisburg gekommen, um hier zu arbeiten, berichtete der Angeklagte mit Hilfe eines Dolmetschers. Doch das habe nicht so geklappt, wie er es sich vorstellte. Er habe dringend Geld gebraucht, um seine Familie in der Heimat zu unterstützen. Und so habe er sich auf den Vorschlag eines Mannes eingelassen, den er in einer Kneipe kennenlernte: Er solle mit Kreditkarten einkaufen gehen.

Von zwei Personen begleitet, habe er getan, was man von ihm verlangte, so der Angeklagte. Er habe vor allem Zigaretten gekauft, die er bei den beiden Begleitern ablieferte. Den versprochenen Anteil habe er aber nicht bekommen, weil er schließlich abgehauen sei. „Ich wusste, dass da was nicht stimmte“, gab der Angeklagte zu. „Aber die haben mir versichert, dass es ganz ungefährlich sei.“

Zwei Jahre Gefängnis

Eines hatte der 36-Jährige allerdings dabei nicht bedacht: Jedes Mal, wenn er in einer Tankstelle mit den falschen Karten bezahlte, hatte er sein Gesicht in eine Überwachungskamera gehalten. „Ich will nicht sagen, dass mein Mandant dumm ist“, fasste die Verteidigerin zusammen. „Aber seine kognitive Leistungsfähigkeit ist sicherlich suboptimal.“

Für das Gericht war das am Ende kein Strafmilderungsgrund. Wegen Beihilfe verurteilte es den in Deutschland bislang nicht vorbestraften Mann zu zwei Jahren Gefängnis. Besondere Umstände, die die Aussetzung einer mehr als einjährigen Haftstrafe zur Bewährung noch gerechtfertigt hätten, vermochte das Schöffengericht nicht zu erkennen.