Duisburg. „Die Betriebsratswahl wird für unwirksam erklärt.“ Kurz und knapp verkündete das Arbeitsgericht Duisburg am Donnerstag, dass die Wahl des 39-köpfigen Betriebsrats bei Thyssen-Krupp Steel Europe für das Werk Hamborn/Beeckerwerth unwirksam war. Die Wahl war von vier Mitarbeitern angefochten worden.
Ihrer Klage, dass der Arbeitgeber auf die Betriebsratswahl unzulässig Einfluss genommen habe, folgte das Gericht, und zwar unabhängig davon, ob die Beeinflussung beabsichtigt war oder nicht. Es sei „nicht auszuschließen“, dass es ohne diese Beeinflussung durch den Arbeitgeber „ein anderes Ergebnis hätte geben können“.
In einer Erklärung des Unternehmens hieß es zur Erklärung der strittigen Vorgänge, es sei um eine Veröffentlichung in einem sozialen Netzwerk durch einen Wahlbewerber mit „ausländer-/frauenfeindlicher Tendenz“ gegangen. Nachdem sich Vorgesetzte eingeschaltet hätten, seien zwölf Thyssen-Krupp-Beschäftigte von seiner Liste abgesprungen, berichtete am Mittwoch nach der Urteilsverkündigung Fred Wans, der eine von fünf kandidierenden Listen anführte: „Die haben richtig Angst gehabt.“
IG Metall holte bei der Wahl 30 von 39 Sitzen
Nach der Auszählung der Stimmen hatte Anfang März die IG Metall klar die Nase vorn und besetzt 30 von 39 Betriebsratssitzen bei Thyssen-Krupp Steel in Hamborn/ Beeckerwerth, dem mit rund 13.000 Mitarbeitern größten Stahlstandort des Konzerns. Betriebsratsvorsitzender Willi Segerath nahm die Entscheidung des Arbeitsgerichtes recht gelassen auf: „Es ist die erste Instanz.“ Tatsächlich kann gegen die Entscheidung von dem gewählten Betriebsrat sowie vom Arbeitgeber, also Thyssen-Krupp, Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingelegt werden. Man werde die Urteilsbegründung nun genau prüfen.
Fast wortgleich äußerte sich Thyssen-Krupp Steel. Man werde „mögliche weitere Schritte prüfen“. Ganz anders die Gegenseite: Man freue sich, da „einmal mehr“ durch dieses Urteil dokumentiert werde, „dass die Wahl eines Betriebsrates von niemandem durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen, insbesondere von arbeitsrechtlichen Konsequenzen, beeinflusst werden darf“, erklärte Rechtsanwalt Mike Schulien, der Wans und dessen Kollegen vertreten hatte.
Gericht riet Unternehmen, eine Neuwahl einzuleiten
An Thyssen-Krupp appellierte er, auf Rechtsmittel zu verzichten und unverzüglich die Neuwahl eines Betriebsrates einzuleiten. Das hieße: Zehn Tage lang müssten 16 Wahllokale auf dem Werksgelände rund um die Uhr geöffnet haben – hoher Aufwand und hohe Kosten.