Duisburg. Bewährungsstrafen für zwei Angeklagte: Da ist das Ergebnis des Prozesses um den Tod von Abdelmajid Ourich am Delta Musik Park in Duisburg. Für die Staatsanwaltschaft war das Geschehen auf dem Parkplatz der Disko ein Unglücksfall. Einen Vorsatz, den 23-Jährigen töten zu wollen, sah die Justiz nicht.

Mit Bewährungsstrafen endete am Donnerstag vor dem Duisburger Amtsgericht die juristische Aufarbeitung eines tragischen Geschehens: Service-Mitarbeiter des Delta-Musik Parks hatten in der Nacht zum 21. April 2013 auf dem Parkplatz der Groß-Disco einen mutmaßlichen Autoknacker festgehalten. Sie ignorierten, dass der Mann keine Luft bekam. Zwei Tage später starb der 26-jährige Marokkaner aus Bruckhausen an den Folgen einer Sauerstoffunterversorgung. Ein 39-jähriger Duisburger und ein 24-jähriger Oberhausener wurden dafür verurteilt.

Ein Zeuge hatte zuvor noch einmal berichtet, unter welchen Bedingungen sich die Tat ereignete: Immer wieder waren Autos auf dem Parkplatz aufgebrochen worden. Die Parkplatzwächter waren in Verdacht geraten, selbst etwas mit der Sache zu tun zu haben. Die legten sich auf die Lauer und stellten in der Tatnacht einen mutmaßlichen Dieb. „Hinterher wurde erzählt, dem habe man es gut gegeben“, so der Zeuge.

Polizei und Wachtmeister sicherten Gerichtssaal

Die Angeklagten, die zuletzt ein pauschales Geständnis im Sinne der Anklage abgelegt hatten, waren zur Hilfe gekommen, als Parkplatzwächter mit dem vermeintlichen Autoknacker rangen. Sie hielten ihn fest, bis die Polizei kam. Dass der Mann, der mit dem Gesicht nach unten auf dem Boden lag, keine Luft mehr bekam, ignorierten sie. „Der simuliert doch nur“, so ihr Kommentar auf entsprechende Warnungen von Zeugen. In Wahrheit erbrach sich der 26-Jährige, konnte den Speisebrei aber nicht ausstoßen und atmete ihn ein.

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Ein Geschehen, dass der Staatsanwalt mit Blick auf die Hinterbliebenen und einige Freunde des Angeklagten, deren aufgebrachtes Verhalten am vorherigen Verhandlungstag dafür sorgte, dass am Donnerstag zahlreiche Justizwachtmeister und Polizisten den Saal sicherten, als einen tragischen Unglücksfall wertete. Es gebe keinen Anlass, von einem Vorsatz auszugehen.

Bewährungsstrafen für zwei der drei Angeklagten

Am Ende setzte das Schöffengericht, wie vom Anklagevertreter gefordert, sechs und acht Monate Haft zur Bewährung aus. Obendrein müssen die Angeklagten je 2000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Das Festhalten des Verstorbenen sei durch ein Recht zur Festnahme gedeckt gewesen, das jedem Bürger zustehe, so das Gericht. Spätestens als sie darauf aufmerksam gemacht wurden, hätten die Angeklagten aber erkennen müssen, dass der 26-Jährige keine Luft bekam und hätten entsprechend reagieren müssen.

Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten, der unwiderlegt nur die Beine des Opfers festgehalten hatte, war zuvor gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro eingestellt worden.