Duisburg. Nachdem bei der Kommunalwahl in einem Lokal keine Stimmzettel für die Bezirksvertretung Meiderich/Beeck ausgegeben wurden, drohte eine Neuwahl mit 50.000 Berechtigten. Die Verwaltung interpretiert das Gesetz so, dass aber nur in dem einen Stimmbezirk mit 1100 Wählern ein neuer Urnengang nötig ist.
Nach der gravierenden Panne bei der Wahl zur Bezirksvertretung Meiderich/Beeck im Pfarrsaal St. Franziskus an der Papiermühlenstraße soll die Wahl nur in diesem Stimmbezirk 1002 wiederholt werden. Das schlägt die Verwaltung – abgestimmt mit der Bezirksregierung in Düsseldorf – dem Wahlprüfungsausschuss vor, der am kommenden Freitag tagt (8. August, 13 Uhr, Saal 225 im Rathaus). Endgültig entscheidet darüber der Rat am 29. September.
Am 25. Mai, dem Tag der Kommunalwahl, hatten Bürger im Franziskussaal keine Stimmzettel für die Wahl der Bezirksvertretung erhalten. Auf Nachfrage sei ihnen gesagt worden, dass „im Stimmbezirk keine Wahl zur Bezirksvertretung stattfindet.“ So hätten es Bürger erzählt, berichtete damals eine Stadtsprecherin. Um überhaupt ein Endergebnis präsentieren zu können, wurden am Wahlabend die 277 hier für den Rat abgegebenen Stimmen auf die Bezirksvertretung übertragen.
"Zum Zwecke der Fehlerkorrektur ausreichend"
Wenn die Begründung für die Neuwahl nur in diesem Stimmbezirk standhält, kommt die Stadt wohl um das Schlimmste herum: Sie müsste dann nur für die dort knapp 1100 Wahlberechtigten einen neuen Urnengang organisieren – und nicht für die gesamte Bezirksvertretung Meiderich / Beeck mit 50.000 möglichen Wählern.
Das Gesetz sieht zwar eine solche „große“ Neuwahl im gesamten Wahlbezirk vor, wenn es in einem Stimmbezirk zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Die Vorschrift, so interpretiert die Stadt das Gesetz, gelte aber nur für die Ratswahl, weil es dabei um Direktmandate geht. Die Mandate der Bezirksvertretung würden aber allein nach Listen und Stimmanteilen der Parteien vergeben. Nach dem „Gebot des geringstmöglichen Eingriffs“ dürfe eine Wahlwiederholung nur dort stattfinden, wo sich der Fehler ausgewirkt hat, also im betroffenen Stimmbezirk. Das sei, so die Verwaltung, „zum Zwecke der Fehlerkorrektur ausreichend.“
Durch die Panne im Wahllokal gilt bis auf weiteres der Urnengang im gesamten Bezirk Meiderich / Beeck als ungültig, die alte Bezirksvertretung samt Bürgermeister ist weiterhin im Amt. Nach geltenden Fristen müsste die Nachwahl spätestens sechs Monate nach dem ursprünglichen Termin stattfinden, voraussichtlich also wohl im November. Erst danach kann sich die bereits im Mai neu gewählte Bezirksvertretung konstituieren und ein neuer Bürgermeister gewählt werden.