Duisburg. Nach der Panne bei der Wahl zur Bezirksvertretung in einem Beecker Wahllokal will das Wahlamt nur in dem betroffenen Stimmbezirk erneut abstimmen lassen. Die Stadt Duisburg will zudem alle Einsprüche gegen die Wahl am 25. Mai abweisen.
Die Stadtverwaltung legt sich fest: Nach der Wahlpanne im Beecker Pfarrsaal St. Franziskus, in dem der Wahlvorstand am 25. Mai keine Stimmzettel für die Bezirksvertretung verteilt hatte, soll die Wiederholungswahl nur in dem betroffenen Stimmbezirk erfolgen. Das geht aus einem Rathauspapier hervor, dass dem Prüfungsausschuss bei seiner Sitzung am 8. August vorgelegt wird. Wann die Wiederholungswahl erfolgt, bleibt aber offen. Der erneute Urnengang könnte wie berichtet sogar erst auf 2015 terminiert werden.
Stadt legt das eigentlich eindeutige Wahlgesetz ganz anders aus
Damit sind statt der 50.000 Wähler im ganzen Bezirk Meiderich/Beeck nur 1066 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Am 25. Mai hatte davon nur jeder Vierte seine Stimme abgegeben. Dennoch könnten die Nachwähler zumindest rechnerisch noch die Sitzverteilung in der Bezirksvertretung ändern.
Mit diesem Vorgehen legt die Stadt den eigentlich deutlich formulierten Paragrafen im Kommunalwahlgesetz - der bei Unregelmäßigkeiten eine Wiederholungswahl im gesamten Bezirk vorsieht - ganz anders aus. Das Wahlamt stützt sich auf eine Kommentierung zum Bundeswahlgesetz, nach der diese Regelung „nicht wörtlich heranzuziehen“ sei. Die Vorschrift sei für die Ratswahl vorgesehen, bei Bezirksvertretungen würden aber keine Direktmandate vergeben. Vielmehr gelte daher „das Gebot des geringstmöglichen Eingriffs“, argumentiert die Stadt, die Wiederholunsgwahl dürfe deshalb nur dort stattfinden, „wo sich der Fehler ausgewirkt hat.“
Das letzte Wort wird der Ausschuss und dann der Stadtrat am 29. September haben. Dass die Gremien von der Haltung der Stadtverwaltung abweichen, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Am Ende wird gelten: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und bisher entsteht durch dieses Vorgehen niemanden ein Nachteil.
Zwei Stimmen in der falschen Urne: Süd-Bezirk wird nicht nachgezählt
Die Stadt will zudem alle Einsprüche gegen die Wahl am 25. Mai abweisen. Damit soll es auch keine Neuauszählung im südlichen Wahlbezirk Mündelheim/Hüttenheim-Süd/Ungelsheim/Huckingen-Süd geben. Dort lag Ercan Idik (SPD) nur zwei Stimmen hinter Thomas Susen. Idik legte Einspruch ein, weil exakt zwei Stimmen in die falsche Urne gewandert waren.
Die Stadt bestätigt zwar die falsche Zuordnung von zwei Stimmzetteln, allerdings handelte es sich bei den beiden Stimmbezirken im gleichen Raum ohnehin um den selben Wahlkreis und Stadtbezirk, die Zuordnung der Stimmzettel sei daher folgenlos. Ein Einfluss auf das Ergebnis wäre nur gegeben, wenn die Stimmzettel für ungültig erklärt werden würden. Doch der Wahlvorstand entschied sich am Abend des 25. Mai eben anders: Er zählte sie mit, jetzt liegen die beiden Zettel mit den anderen auf einem Haufen und seien laut Stadt „nicht mehr zu identifizieren“.
Einspruch von „Deine Stimme“ hat sich aufgeklärt
Die von der Wählergemeinschaft „Deine Stimme“ per Einspruch reklamierten Unregelmäßigkeiten dagegen haben sich inzwischen aufgeklärt: Die nachweislich abgegebenen Stimmen, die nicht dem Wahllokal zugerechnet wurden, sind per Briefwahl abgegeben und einem entsprechenden Briefwahlbezirk zugeordnet worden.
Und dass die Nichtwahl der Bezirksvertretung in Beeck sogar Einfluss auf die Wählerentscheidung bei der Ratswahl hat, wie zumindest Rudolf Kley per Einspruch geltend machte, dafür sieht das Wahlamt „keinerlei Anhaltspunkte“.